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Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

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konnte; gegen ihn galt die Provokation nur wie gegen den König, wenn er freiwillig<br />

ihr wich; sowie er ernannt war, waren alle übrigen Beamten von Rechts wegen<br />

ihm untertan. Dagegen war der Zeit nach die Amtsdauer des Diktators zwiefach<br />

begrenzt: einmal insofern er als Amtsgenosse derjenigen Konsuln, deren einer ihn<br />

ernannt hatte, nicht über deren gesetzliche Amtszeit hinaus im Amte bleiben durfte;<br />

sodann war als absolutes Maximum der Amtsdauer dem Diktator eine sechsmonatliche<br />

Frist gesetzt. Eine der Diktatur eigentümliche Einrichtung war ferner, daß der<br />

“Heermeister” gehalten war, sich sofort einen “Reitermeister” (magister equitum)<br />

zu ernennen, welcher als abhängiger Gehilfe neben ihm, etwa wie der Quästor<br />

neben dem Konsul, fungierte und mit ihm vom Amte abtrat – eine Einrichtung,<br />

die ohne Zweifel damit zusammenhängt, daß es dem Heermeister, vermutlich als<br />

dem Führer des Fußvolkes, verfassungsmäßig untersagt war, zu Pferde zu steigen.<br />

Diesen Bestimmungen zufolge ist die Diktatur wohl aufzufassen als eine mit dem<br />

Konsulat zugleich entstandene Einrichtung, die den Zweck hatte, insbesondere für<br />

den Kriegsfall die Nachteile der geteilten Gewalt zeitweilig zu beseitigen und die<br />

königliche Gewalt vorübergehend wieder ins Leben zu rufen. Denn im Kriege vor<br />

allem mußte die Gleichberechtigung der Konsuln bedenklich erscheinen und nicht<br />

bloß bestimmte Zeugnisse, sondern vor allem die älteste Benennung des Beamten<br />

selbst und seines Gehilfen wie auch die Begrenzung auf die Dauer eines Sommerfeldzugs<br />

und der Ausschluß der Provokation sprechen für die überwiegend militärische<br />

Bestimmung der ursprünglichen Diktatur.<br />

Im ganzen also blieben auch die Konsuln, was die Könige gewesen waren,<br />

oberste Verwalter, Richter und Feldherren, und auch in religiöser Hinsicht war es<br />

nicht der Opferkönig, der nur, damit der Name vorhanden sei, ernannt ward, sondern<br />

der Konsul, der für die Gemeinde betete und opferte und in ihrem Namen den<br />

Willen der Götter mit Hilfe der Sachverständigen erforschte. Für den Notfall hielt<br />

man sich überdies die Möglichkeit offen, die volle unumschränkte Königsgewalt<br />

ohne vorherige Befragung der Gemeinde jeden Augenblick wieder ins Leben zu<br />

rufen mit Beseitigung der durch die Kollegialität und durch die besonderen Kompetenzminderungen<br />

gezogenen Schranken. So wurde die Aufgabe, die königliche<br />

Autorität rechtlich festzuhalten und tatsächlich zu beschränken, von den namenlosen<br />

Staatsmännern, deren Werk diese Revolution war, in echt römischer Weise<br />

ebenso scharf wie einfach gelöst.<br />

Die Gemeinde gewann also durch die Änderung der Verfassung die wichtigsten<br />

Rechte: das Recht, die Gemeindevorsteher jährlich zu bezeichnen und über<br />

Tod und Leben des Bürgers in letzter Instanz zu entscheiden. Aber es konnte das<br />

unmöglich die bisherige Gemeinde sein, der tatsächlich zum Adelstande gewordene<br />

Patriziat. Die Kraft des Volkes war bei der “Menge”, welche namhafte und<br />

vermögende Leute bereits in großer Zahl in sich schloß. Daß diese Menge aus<br />

der Gemeindeversammlung ausgeschlossen war, obwohl sie die gemeinen Lasten<br />

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