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Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

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(367) durch.<br />

Mit der Wahl des ersten nicht patrizischen Konsuls – sie fiel auf den einen<br />

der Urheber dieser Reform, den gewesenen Volkstribunen Lucius Sextius Lateranus<br />

– hörte der Geschlechtsadel tatsächlich und rechtlich auf, zu den politischen<br />

Institutionen Roms zu zählen. Wenn nach dem endlichen Durchgang dieser Gesetze<br />

der bisherige Vorkämpfer der Geschlechter, Marcus Furius Camillus, am Fuße<br />

des Kapitols auf einer über der alten Malstatt der Bürgerschaft, dem Comitium,<br />

erhöhten Fläche, wo der Senat häufig zusammenzutreten pflegte, ein Heiligtum der<br />

Eintracht stiftete, so gibt man gern dem Glauben sich hin, daß er in dieser vollendeten<br />

Tatsache den Abschluß des nur zu lange fortgesponnenen Haders erkannte. Die<br />

religiöse Weihe der neuen Eintracht der Gemeinde war die letzte öffentliche Handlung<br />

des alten Kriegs- und Staatsmannes und der würdige Beschluß seiner langen<br />

und ruhmvollen Laufbahn. Er hatte sich auch nicht ganz geirrt; der einsichtigere<br />

Teil der Geschlechter gab offenbar seitdem die politischen Sonderrechte verloren<br />

und war es zufrieden, das Regiment mit der plebejischen Aristokratie zu teilen. Indes<br />

in der Majorität der Patrizier verleugnete das unverbesserliche Junkertum sich<br />

nicht. Kraft des Privilegiums, welches die Vorfechter der Legitimität zu allen Zeiten<br />

in Anspruch genommen haben, den Gesetzen nur da zu gehorchen, wo sie mit<br />

ihren Parteiinteressen zusammenstimmen, erlaubten sich die römischen Adligen<br />

noch verschiedene Male, in offener Verletzung der vorgetragenen Ordnung, zwei<br />

patrizische Konsuln ernennen zu lassen; wie indes, als Antwort auf eine derartige<br />

Wahl für das Jahr 411 (343), das Jahr darauf die Gemeinde förmlich beschloß,<br />

die Besetzung beider Konsulstellen mit Nichtpatriziern zu gestatten, verstand man<br />

die darin liegende Drohung und hat es wohl noch gewünscht, aber nicht wieder<br />

gewagt, an die zweite Konsulstelle zu rühren.<br />

Ebenso schnitt sich der Adel nur in das eigene Fleisch durch den Versuch, den<br />

er bei der Durchbringung der Licinischen Gesetze machte, mittels eines politischen<br />

Kipp- und Wippsystems wenigstens einige Trümmer der alten Vorrechte für sich zu<br />

bergen. Unter dem Vorwande, daß das Recht ausschließlich dem Adel bekannt sei,<br />

ward von dem Konsulat, als dies den Plebejern eröffnet werden mußte, die Rechtspflege<br />

getrennt und dafür ein eigener dritter Konsul, oder, wie er gewöhnlich heißt,<br />

ein Prätor bestellt. Ebenso kamen die Marktaufsicht und die damit verbundenen Polizeigerichte<br />

sowie die Ausrichtung des Stadtfestes an zwei neu ernannte Ädilen,<br />

die von ihrer ständigen Gerichtsbarkeit, zum Unterschied von den plebejischen,<br />

die Gerichtsstuhl-Ädilen (aediles curules) genannt wurden. Allein die kurulische<br />

Ädilität ward sofort den Plebejern in der Art zugänglich, daß adlige und bürgerliche<br />

Kurulädilen Jahr um Jahr abwechselten. Im Jahre 398 (356) wurde ferner die<br />

Diktatur, wie schon das Jahr vor den Licinischen Gesetzen (386 368), das Reiterführeramt,<br />

im Jahre 403 (351) die Zensur, im Jahre 417 (337) die Prätur Plebejern<br />

übertragen und um dieselbe Zeit (415 339) der Adel, wie es früher in Hinsicht des<br />

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