Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
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verpflichten, die libysche Küste westlich vom Schönen Vorgebirge (Cap Bon), Notfälle<br />
ausgenommen, nicht zu befahren; dagegen erhielten sie freien Verkehr gleich<br />
den einheimischen auf Sizilien, soweit dies karthagisch war, und in Afrika und<br />
Sardinien wenigstens das Recht, gegen den unter Zuziehung der karthagischen Beamten<br />
festgestellten und von der karthagischen Gemeinde garantierten Kaufpreis<br />
ihre Waren abzusetzen. Den Karthagern scheint wenigstens in Rom, vielleicht in<br />
ganz Latium freier Verkehr zugestanden zu sein, nur machten sie sich anheischig,<br />
die botmäßigen latinischen Gemeinden nicht zu vergewaltigen, auch, wenn sie als<br />
Feinde den latinischen Boden betreten würden, dort nicht Nachtquartier zu nehmen<br />
– also ihre Seeräuberzüge nicht in das Binnenland auszudehnen – noch gar<br />
Festungen im latinischen Lande anzulegen. Wahrscheinlich in dieselbe Zeit gehört<br />
auch der oben schon erwähnte Vertrag zwischen Rom und Tarent, von dessen Entstehungszeit<br />
nur berichtet wird, daß er längere Zeit vor 472 (282) abgeschlossen<br />
ward; durch denselben verpflichteten sich die Römer, gegen welche Zusicherungen<br />
tarentinischerseits wird nicht gesagt, die Gewässer östlich vom Lakinischen<br />
Vorgebirge nicht zu befahren, wodurch sie also völlig vom östlichen Becken des<br />
Mittelmeeres ausgeschlossen wurden.<br />
Es waren dies Niederlagen so gut wie die an der Allia, und auch der römische<br />
Senat scheint sie als solche empfunden und die günstige Wendung, die die<br />
italischen Verhältnisse bald nach dem Abschluß der demütigenden Verträge mit<br />
Karthago und Tarent für Rom nahmen, mit aller Energie benutzt zu haben, um die<br />
gedrückte maritime Stellung zu verbessern. Die wichtigsten Küstenstädte wurden<br />
mit römischen Kolonien belegt: der Hafen von Caere, Pyrgi, dessen Kolonisierung<br />
wahrscheinlich in diese Zeit fällt; ferner an der Westküste Antium im Jahre 415<br />
(339); Tarracina im Jahre 425 (329), die Insel Pontia 441 (313), womit, da Ardea<br />
und Circeii bereits früher Kolonisten empfangen hatten, alle namhaften Seeplätze<br />
im Gebiet der Rutuler und Volsker latinische oder Bürgerkolonien geworden waren;<br />
weiter im Gebiet der Aurunker Minturnae und Sinuessa im Jahre 459 (295),<br />
im lucanischen Paestum und Cosa im Jahre 481 (273), und am adriatischen Litoral<br />
Sena gallica und Castrum novum um das Jahr 471 (283), Ariminum im Jahre 486<br />
(268), wozu noch die gleich nach der Beendigung des Pyrrhischen Krieges erfolgte<br />
Besetzung von Brundisium hinzukommt. In der größeren Hälfte dieser Ortschaften,<br />
den Bürger- oder Seekolonien 6 , war die junge Mannschaft vom Dienst in den<br />
Legionen befreit und lediglich bestimmt, die Küsten zu überwachen. Die gleichzeitige<br />
wohlüberlegte Bevorzugung der unteritalischen Griechen vor ihren sabellischen<br />
Nachbarn, namentlich der ansehnlichen Gemeinden Neapolis, Rhegion, Lokri,<br />
Thurii, Herakleia, und deren gleichartige und unter gleichartigen Bedingungen<br />
6 Es waren dies Pyrgi, Ostia, Antium, Tarracina, Minturnae, Sinuessa, Sena gallica und Castrum<br />
novum.