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Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

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153<br />

verpflichten, die libysche Küste westlich vom Schönen Vorgebirge (Cap Bon), Notfälle<br />

ausgenommen, nicht zu befahren; dagegen erhielten sie freien Verkehr gleich<br />

den einheimischen auf Sizilien, soweit dies karthagisch war, und in Afrika und<br />

Sardinien wenigstens das Recht, gegen den unter Zuziehung der karthagischen Beamten<br />

festgestellten und von der karthagischen Gemeinde garantierten Kaufpreis<br />

ihre Waren abzusetzen. Den Karthagern scheint wenigstens in Rom, vielleicht in<br />

ganz Latium freier Verkehr zugestanden zu sein, nur machten sie sich anheischig,<br />

die botmäßigen latinischen Gemeinden nicht zu vergewaltigen, auch, wenn sie als<br />

Feinde den latinischen Boden betreten würden, dort nicht Nachtquartier zu nehmen<br />

– also ihre Seeräuberzüge nicht in das Binnenland auszudehnen – noch gar<br />

Festungen im latinischen Lande anzulegen. Wahrscheinlich in dieselbe Zeit gehört<br />

auch der oben schon erwähnte Vertrag zwischen Rom und Tarent, von dessen Entstehungszeit<br />

nur berichtet wird, daß er längere Zeit vor 472 (282) abgeschlossen<br />

ward; durch denselben verpflichteten sich die Römer, gegen welche Zusicherungen<br />

tarentinischerseits wird nicht gesagt, die Gewässer östlich vom Lakinischen<br />

Vorgebirge nicht zu befahren, wodurch sie also völlig vom östlichen Becken des<br />

Mittelmeeres ausgeschlossen wurden.<br />

Es waren dies Niederlagen so gut wie die an der Allia, und auch der römische<br />

Senat scheint sie als solche empfunden und die günstige Wendung, die die<br />

italischen Verhältnisse bald nach dem Abschluß der demütigenden Verträge mit<br />

Karthago und Tarent für Rom nahmen, mit aller Energie benutzt zu haben, um die<br />

gedrückte maritime Stellung zu verbessern. Die wichtigsten Küstenstädte wurden<br />

mit römischen Kolonien belegt: der Hafen von Caere, Pyrgi, dessen Kolonisierung<br />

wahrscheinlich in diese Zeit fällt; ferner an der Westküste Antium im Jahre 415<br />

(339); Tarracina im Jahre 425 (329), die Insel Pontia 441 (313), womit, da Ardea<br />

und Circeii bereits früher Kolonisten empfangen hatten, alle namhaften Seeplätze<br />

im Gebiet der Rutuler und Volsker latinische oder Bürgerkolonien geworden waren;<br />

weiter im Gebiet der Aurunker Minturnae und Sinuessa im Jahre 459 (295),<br />

im lucanischen Paestum und Cosa im Jahre 481 (273), und am adriatischen Litoral<br />

Sena gallica und Castrum novum um das Jahr 471 (283), Ariminum im Jahre 486<br />

(268), wozu noch die gleich nach der Beendigung des Pyrrhischen Krieges erfolgte<br />

Besetzung von Brundisium hinzukommt. In der größeren Hälfte dieser Ortschaften,<br />

den Bürger- oder Seekolonien 6 , war die junge Mannschaft vom Dienst in den<br />

Legionen befreit und lediglich bestimmt, die Küsten zu überwachen. Die gleichzeitige<br />

wohlüberlegte Bevorzugung der unteritalischen Griechen vor ihren sabellischen<br />

Nachbarn, namentlich der ansehnlichen Gemeinden Neapolis, Rhegion, Lokri,<br />

Thurii, Herakleia, und deren gleichartige und unter gleichartigen Bedingungen<br />

6 Es waren dies Pyrgi, Ostia, Antium, Tarracina, Minturnae, Sinuessa, Sena gallica und Castrum<br />

novum.

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