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Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com

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192 KAPITEL 9. KUNST UND WISSENSCHAFT<br />

im saturnischen Maße.<br />

Wie die Anfänge der römischen Schaubühne so gehören auch die Anfänge der<br />

römischen Geschichtschreibung in diese Epoche, sowohl der gleichzeitigen Aufzeichnung<br />

der merkwürdigen Ereignisse wie der konventionellen Feststellung der<br />

Vorgeschichte der römischen Gemeinde.<br />

Die gleichzeitige Geschichtschreibung knüpft an das Beamtenverzeichnis an.<br />

Das am weitesten zurückreichende, das den späteren römischen Forschern vorgelegen<br />

hat und mittelbar auch uns noch vorliegt, scheint aus dem Archiv des kapitolinischen<br />

Jupitertempels herzurühren, da es von dem Konsul Marcus Horatius an,<br />

der denselben am 13. September seines Amtsjahres einweihte, die Namen der jährigen<br />

Gemeindevorsteher aufführt, auch auf das unter den Konsuln Publius Servilius<br />

und Lucius Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zählung 291 der Stadt 463) bei<br />

Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Gelöbnis: von da an jedes hundertste<br />

Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels einen Nagel zu schlagen, Rücksicht<br />

nimmt. Späterhin sind es die Maß- und Schriftgelehrten der Gemeinde, das heißt<br />

die Pontifices, welche die Namen der jährigen Gemeindevorsteher von Amts wegen<br />

verzeichnen und also mit der älteren Monat- eine Jahrtafel verbinden; beide<br />

werden seitdem unter dem – eigentlich nur der Gerichtstagtafel zukommenden –<br />

Namen der Fasten zusammengefaßt. Diese Einrichtung mag nicht lange nach der<br />

Abschaffung des Königtums getroffen sein, da in der Tat, um die Reihenfolge der<br />

öffentlichen Akte konstatieren zu können, die offizielle Verzeichnung der Jahrbeamten<br />

dringendes praktisches Bedürfnis war; aber wenn es ein so altes offizielles<br />

Verzeichnis der Gemeindebeamten gegeben hat, so ist dies wahrscheinlich im gallischen<br />

Brande (364 390) zugrunde gegangen und die Liste des Pontifikalkollegiums<br />

nachher aus der von dieser Katastrophe nicht betroffenen kapitolinischen, so<br />

weit diese zurückreichte, ergänzt worden. Daß das uns vorliegende Vorsteherverzeichnis<br />

zwar in den Nebensachen, besonders den genealogischen Angaben nach<br />

der Hand aus den Stammbäumen des Adels vervollständigt worden ist, im wesentlichen<br />

aber von Anfang an auf gleichzeitige und glaubwürdige Aufzeichnungen<br />

zurückgeht, leidet keinen Zweifel; die Kalenderjahre aber gibt dasselbe nur unvollkommen<br />

und annähernd wieder, da die Gemeindevorsteher nicht mit dem Neujahr,<br />

ja nicht einmal mit einem ein für allemal festgestellten Tage antraten, sondern aus<br />

mancherlei Veranlassungen der Antrittstag sich hin und her schob und die häufig<br />

zwischen zwei Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der Rechnung<br />

nach Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser Vorsteherliste<br />

die Kalenderjahre zählen, so war es nötig, den Antritts- und Abgangstag eines jeden<br />

Kollegiums nebst den etwaigen Interregnen mit anzumerken; und auch dies<br />

mag früh geschehen sein. Außerdem aber wurde die Liste der Jahrbeamten zur Kalenderjahrliste<br />

in der Weise hergerichtet, daß man durch Akkommodation jedem<br />

Kalenderjahr ein Beamtenpaar zuteilte und, wo die Liste nicht ausreichte, Fülljah-

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