Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
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Die Folgen ergeben sich von selbst. Die erste und wesentlichste Bedingung<br />
jeder Adelsherrschaft ist, daß die Machtfülle im Staat nicht einem Individuum,<br />
sondern einer Korporation zusteht; jetzt hatte eine überwiegend adlige Korporation,<br />
der Gemeinderat, das Regiment an sich gebracht und war dabei die exekutive<br />
Gewalt nicht bloß dem Adel geblieben, sondern auch der regierenden Korporation<br />
völlig unterworfen worden. Zwar saßen im Rat eine beträchtliche Anzahl nichtadliger<br />
Männer; aber da sie der Bekleidung von Ämtern, ja sogar der Teilnahme an der<br />
Debatte unfähig, also von jedem praktischen Anteil am Regiment ausgeschlossen<br />
waren, spielten sie notwendigerweise auch im Senat eine untergeordnete Rolle und<br />
wurden überdies durch das ökonomisch wichtige Nutzungsrecht der Gemeinweide<br />
in pekuniärer Abhängigkeit von der Korporation gehalten. Das allmählich sich<br />
bildende Recht der patrizischen Konsuln, wenigstens jedes vierte Jahr die Ratsherrenliste<br />
zu revidieren und zu modifizieren, so nichtig es vermutlich der Adelschaft<br />
gegenüber war, konnte doch sehr wohl in ihrem Interesse gebraucht und der mißliebige<br />
Plebejer mittels desselben aus dem Senat ferngehalten und sogar wieder<br />
ausgeschieden werden.<br />
Es ist darum durchaus wahr, daß die unmittelbare Folge der Revolution die<br />
Feststellung der Adelsherrschaft gewesen ist; nur ist es nicht die ganze Wahrheit.<br />
Wenn die Mehrzahl der Mitlebenden meinen mochte, daß die Revolution den Plebejern<br />
nur eine starrere Despotie gebracht habe, so sehen wir Späteren in dieser<br />
selbst schon die Knospen der jungen Freiheit. Was die Patrizier gewannen, ging<br />
nicht der Gemeinde verloren, sondern der Beamtengewalt; die Gemeinde gewann<br />
zwar nur wenige engbeschränkte Rechte, welche weit minder praktisch und handgreiflich<br />
waren als die Errungenschaften des Adels, und welche nicht einer von<br />
Tausend zu schätzen wissen mochte, aber in ihnen lag die Bürgschaft der Zukunft.<br />
Bisher war politisch die Insassenschaft nichts, die Altbürgerschaft alles gewesen;<br />
indem jetzt jene zur Gemeinde ward, war die Altbürgerschaft überwunden; denn<br />
wieviel auch noch zu der vollen bürgerlichen Gleichheit mangeln mochte, es ist<br />
die erste Bresche, nicht die Besetzung des letzten Postens, die den Fall der Festung<br />
entscheidet. Darum datierte die römische Gemeinde mit Recht ihre politische Existenz<br />
von dem Beginn des Konsulats.<br />
Indes, wenn die republikanische Revolution trotz der durch sie zunächst begründeten<br />
Junkerherrschaft mit Recht ein Sieg der bisherigen Insassenschaft oder<br />
der Plebs genannt werden kann, so trug doch auch in der letzteren Beziehung die<br />
Revolution keineswegs den Charakter, den wir heutzutage als den demokratischen<br />
zu bezeichnen gewohnt sind. Das rein persönliche Verdienst ohne Unterstützung<br />
der Geburt und des Reichtums mochte wohl unter der Königsherrschaft leichter<br />
als unter derjenigen des Patriziats zu Einfluß und Ansehen gelangen. Damals war<br />
der Eintritt in das Patriziat rechtlich keinem verschlossen; jetzt war das höchste<br />
Ziel des plebejischen Ehrgeizes die Aufnahme in den mundtoten Anhang des Se-<br />
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