Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Zweites ... - nubuk.com
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124 KAPITEL 6. DIE ITALIKER GEGEN ROM<br />
König Pyrrhos im Besitz der Insel gegen Demetrios schützen halfen, und ebenso<br />
hörte Agathokles nicht auf, durch seine italische Politik die Tarentiner zu beunruhigen.<br />
Als er starb (465 289) und mit ihm die Macht der Syrakusaner in Italien<br />
zugrunde ging, war es zu spät; Samnium, des siebenunddreißigjährigen Kampfes<br />
müde, hatte das Jahr vorher (464 290) mit dem römischen Konsul Manius Curius<br />
Dentatus Friede geschlossen und der Form nach den Bund mit Rom erneuert. Auch<br />
diesmal wurden, wie im Frieden von 450 (304) dem tapferen Volke von den Römern<br />
keine schimpflichen oder vernichtenden Bedingungen gestellt; nicht einmal<br />
Gebietsabtretungen scheinen stattgefunden zu haben. Die römische Staatsklugheit<br />
zog es vor, auf dem bisher eingehaltenen Wege fortzuschreiten, und ehe man an<br />
die unmittelbare Eroberung des Binnenlandes ging, zunächst das kampanische und<br />
adriatische Litoral fest und immer fester an Rom zu knüpfen. Kampanien zwar war<br />
längst untertänig; allein die weitblickende römische Politik fand es nötig, zur Sicherung<br />
der kampanischen Küste dort zwei Strandfestungen anzulegen, Minturnae<br />
und Sinuessa (459 295), deren neue Bürgerschaften nach dem für Küstenkolonien<br />
feststehenden Grundsatz in das volle römische Bürgerrecht eintraten. Energischer<br />
noch ward die Ausdehnung der römischen Herrschaft in Mittelitalien gefördert.<br />
Wie die Unterwerfung der Aequer und Herniker die unmittelbare Folge des Ersten<br />
Samnitischen Krieges war, so schloß sich an das Ende des Zweiten diejenige der<br />
Sabiner. Derselbe Feldherr, der die Samniten schließlich bezwang, Manius Curius,<br />
brach in demselben Jahre (464 290) den kurzen und ohnmächtigen Widerstand derselben<br />
und zwang die Sabiner zur unbedingten Ergebung. Ein großer Teil des unterworfenen<br />
Gebiets wurde von den Siegern unmittelbar in Besitz genommen und an<br />
römische Bürger ausgeteilt, den übrigbleibenden Gemeinden Cures, Reate, Amiternum,<br />
Nursia das römische Untertanenrecht (civitas sine suffragio) aufgezwungen.<br />
Bundesstädte gleichen Rechts wurden hier nicht gegründet; die Landschaft kam<br />
vielmehr unter die unmittelbare Herrschaft Roms, die sich also ausdehnte bis zum<br />
Apennin und den umbrischen Bergen. Aber schon beschränkte man sich nicht auf<br />
das Gebiet diesseits der Berge; der letzte Krieg hatte allzu deutlich gezeigt, daß<br />
die römische Herrschaft über Mittelitalien nur gesichert war, wenn sie von Meer<br />
zu Meer reichte. Die Festsetzung der Römer jenseits des Apennin beginnt mit der<br />
Anlegung der starken Festung Hatria (Atri) im Jahre 465 (289), an der nördlichen<br />
Abdachung der Abruzzen gegen die picenische Ebene, nicht unmittelbar an der<br />
Küste und daher latinischen Rechts, aber dem Meere nah und der Schlußstein des<br />
gewaltigen, Nord- und Süditalien trennenden Keils. Ähnlicher Art und von noch<br />
größerer Bedeutung war die Gründung von Venusia (463 291), wohin die unerhörte<br />
Zahl von 20000 Kolonisten geführt ward; die Stadt, an der Markscheide von<br />
Samnium, Apulien und Lucanien, auf der großen Straße zwischen Tarent und Samnium<br />
in einer ungemein festen Stellung gegründet, war bestimmt, die Zwingburg<br />
der umwohnenden Völkerschaften zu sein und vor allen Dingen zwischen den bei-