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MISSOC Archiv 2003

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Finanzierung Tabelle IPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichKeine Beteiligung des Staates.Wenn außergewöhnliche Umständees rechtfertigen, gewährt der Bundnicht rückzahlbare Beiträge in Höhevon höchstens 5% der Gesamtausgabender Versicherung. Wenn dieseBeiträge nicht zur Deckung derVersicherungsausgaben ausreichen,gewähren Bund und Kantone Darlehenzu einem angemessenen Zinssatz.Grundsicherung (perustoimeentuloturva):Der Staat trägt die Verantwortungfür die Finanzierung. Allerdingswird aus den Arbeitnehmerbeiträgender Teil, der den Beiträgenderjenigen Arbeitnehmer entspricht,die keiner Arbeitslosenkasse angehören,ebenfalls zur Finanzierungder Grundsicherung verwendet, wodurchsich der Anteil des Staates auf83% im Jahre <strong>2003</strong> reduziert. DerStaat trägt die Ausgaben der Arbeitslosenhilfe("Arbeitsmarktunterstützung",työmarkkinatuki).Einkommensbezogene Sicherung(ansioperusteinen sosiaaliturva): DerStaat trägt die Basisleistung für dieersten 500 Tage und gewährt einenZuschuss für die Verwaltungskosten.Teilweise vom Staat finanziert.Arbeitslosenhilfe (income-based Jobseeker'sAllowance, JSA): vom Staat finanziert.8. ArbeitslosigkeitTeilweise vom Staat finanziert.Bundesrechtliches System:Defizit des Systems für landwirtschaftlicheArbeitnehmer vom Bund( 2 / 3) und den Kantonen ( 1 / 3) getragen;System für Kleinbauern vomBund ( 2 / 3) und den Kantonen ( 1 / 3) finanziert.Kantonale Systeme:Keine. Beteiligung der Kantone fürdie Finanzierung der Familienzulagenfür Selbständigerwerbende undnichterwerbstätige Personen.Voll vom Staat finanziert. Voll vom Staat finanziert. Voll vom Staat finanziert. 9. FamilienleistungenVoll vom Staat finanziert.Keine allgemeine beitragsunabhängigeMindestsicherung.Von den Kommunen finanziert.Siehe "Krankheit und Mutterschaft:Sachleistungen".Voll von den Kommunen finanziert. Voll vom Staat finanziert. 10. Allgemeine beitragsunabhängigeMindestsicherung101

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