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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XII PflegebedürftigkeitBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandGedecktes RisikoBegriffsbestimmungPersonen, die nicht in der Lage sind,die Aufgaben des täglichen Lebensallein zu verrichten. Die Hilfe wird inAbhängigkeit vom individuellen Bedarfgewährt.Personen, die wegen gesundheitlicherBeeinträchtigung selbst nicht zuKörperpflege, Haushaltsführung, Besorgungenoder sonstigen notwendigenVerrichtungen in der Lage sind.Die in Einzelfall erforderliche Hilfewird gewährt.Gesetzliche Pflegeversicherung:Personen, die wegen einer körperlichen,seelischen oder geistigen Behinderungfür die gewöhnlich undregelmäßig wiederkehrenden Verrichtungenim täglichen Leben aufDauer und regelmäßig in erheblichemMaß der Hilfe bedürfen.Sozialhilfe:für Personen, die nicht pflegeversichertsind, sowie für Personen, diedie oben genannten Kriterien nichterfüllen wie bei der Pflegeversicherung;ergänzende Leistungen z.B.bei kostenintensiver (Schwerst-)Pflege. Diese Leistungen werden inAbhängigkeit von Einkommen undVermögen gewährt (siehe TabelleXI).Daneben sind auch medizinischeLeistungen der Krankenversicherungmöglich (siehe Tabelle II).Alter und Invalidität:Rentenempfänger und Sozialversicherte,ganz- oder halbseitig gelähmt,vollständig erwerbsunfähig,sofern die erwerbsunfähige Personder ständigen Betreuung, Pflege undUnterstützung Dritter bedarf.Mindestsicherung:Pflegebedürftige ältere Menschen.Gedecktes RisikoBegriffsbestimmung616

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