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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XI MindestsicherungBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandAllgemeines beitragsunabhängigesMinimum:BezeichnungMinimum de Moyens d'Existence, Minimex(Bestaansminimum).Social Bistand (Sozialhilfe).Starthjælp (Eingliederungshilfe).Sozialhilfe.In Griechenland gibt es kein allgemeinesSystem zur Mindestsicherung.Allgemeines beitragsunabhängigesMinimum:BezeichnungGeltende RechtsgrundlageGesetz vom 7. August 1974 zurEinführung des Rechts auf Mindest-Existenzsicherung (minimum de moyensd'existence/Bestaansminimum).Gesetz vom 10. Juni 1997 über eineaktive Sozialpolitik.Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Kein Mindestsicherungssystem.vom 30. Juni 1961 in der Fassungvom 23. März 1994, zuletzt geändertdurch Gesetz vom 23. Dezember2002.Geltende RechtsgrundlageGrundprinzipienGarantie eines Minimums an Existenzmittelnfür Personen, die nichtüber ausreichende Einkünfte verfügenund nicht in der Lage sind, sichdiese durch eigene Anstrengungoder auf anderem Wege zu verschaffen.Differentialbetrag.Subjektives Recht, nicht willkürlich.Aktivierungsmaßnahmen und/oderGeldleistungen werden gewährt,wenn jemand aufgrund besondererUmstände (wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit)vorübergehend, für einenkürzeren oder längeren Zeitraum,nicht über ausreichende Mittelfür seinen Unterhalt oder den seinerFamilie verfügt.Differentialbetrag.Subjektives Recht, mit Ermessensspielraum.Personen, die sich nicht selbst helfenkönnen und die die erforderlicheHilfe auch nicht von anderen erhalten,die Führung eines menschenwürdigenLebens zu ermöglichenund sie in die Lage zu versetzen,unabhängig von der Sozialhilfe zuleben.Differentialbetrag.Subjektives Recht, nicht willkürlich.Kein Mindestsicherungssystem.GrundprinzipienBegünstigterPersonenkreisAnspruch haben zusammenlebendeVerheiratete oder der Einzelne.Anspruch hat der Einzelne bzw. beiVerheirateten das Ehepaar; Kinderhaben einen eigenen Rechtsanspruch.Einzelpersonen oder unabhängigeTeile der Familie.Kein Mindestsicherungssystem.BegünstigterPersonenkreis538

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