11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tabelle VI AlterLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichTeilrente1. Säule:Es ist möglich, anstelle einer ganzenAltersrente einen Teil der Altersrentevorzubeziehen. Der zweite Teil kannspäter abgerufen werden (als Vorbezugsrente,als Rente mit ordentlichemRentenalter 64 oder als aufgeschobeneRente).2. Säule:Personen, die Anspruch auf eineAltersrente der 1. Säule haben, könnendie ganze oder halbe Rente der2. Säule auf jeden Monat hin um einoder vier Jahre vorbeziehen.Bei Ausübung einer unselbständigenErwerbstätigkeit, die mit einem monatlichenEntgelt von mehr als einemDrittel des Mindestlohns (salaire socialminimum) vergütet wird, wird dieRente um die Hälfte gekürzt.Keine Teilrente möglich. Keine Teilrente möglich. Gleitrente:Rentenalter wie bei vorzeitigem Rentenbezug.Die letzten 24 Kalendermonate müssenBeitragsmonate der Pflichtversicherungoder Zeiten des Bezugesvon Arbeitslosen- bzw. Krankengeldsein. Weiters müssen entweder dieVersicherungsvoraussetzungen fürdie vorzeitige Altersrente bei langerVersicherungsdauer erfüllt werdenoder (bei Inanspruchnahme durchMänner nach Vollendung des 60.bzw. bei Frauen nach Vollendungdes 55. Lebensjahres) Erfüllung derallgemeinen Voraussetzungen füralle vorgezogenen Renten und zusätzlichinsgesamt 300 Versicherungsmonate,davon 108 Beitragsmonateder Pflichtversicherung innerhalbder letzten 180 Kalendermonate.Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigungvon höchstens 28 Wochenstunden.Rentenhöhe: Sofern die nach dernormalen Berechnungsmethode berechneteRente und das Erwerbseinkommen€ 911,99 monatlich nichtübersteigen: 80% bei Erfüllung derVoraussetzungen für die vorzeitigeAltersrente wegen langer Versicherungsdauer,in allen anderen Fällen60% der nach der normalen Berechnungsmethodeberechneten Rente.Werden die € 911,99 überschritten,so ist ein Teil des Erwerbseinkommensanzurechnen.Mindestbetrag: 50% der nach dernormalen Berechnungsmethode berechnetenRente.322

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!