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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle VIII Arbeitsunfälle und BerufskrankheitenBelgien Dänemark Deutschland Griechenland2. Ausnahmen von derVersicherungspflichtKeine Ausnahmen. Siehe oben. Personen, die auf Grund andererVorschriften versichert sind wie Beamte,Mitglieder geistlicher Genossenschaften.Versicherungsfrei sindselbständig tätige Ärzte, Psychotherapeuten,Heilpraktiker und Apotheker.Keine Ausnahmen.2. Ausnahmen von derVersicherungspflicht3. Freiwillig Versicherte Keine freiwillige Versicherung. Keine freiwillige Versicherung möglich.Auf Antrag möglich für nicht pflichtversicherteUnternehmer, ihre imUnternehmen mitarbeitende Ehegattenund unternehmerähnlichePersonen.Keine freiwillige Versicherung.3. Freiwillig Versicherte376

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