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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X ArbeitslosigkeitLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich• sonstige Zulagen Keine sonstigen Zulagen. Keine sonstigen Zulagen. Falls die Arbeitslosenleistungen unterhalbdes sozialen Minimums liegen,kann eine Zulage nach demGesetz über Ergänzungsleistungen(Toeslagenwet, TW) beantragt werden(Bedürftigkeitsprüfung). Der Höchstbetragdieses Zuschlags beträgt30% des Mindestlohns pro Paar,27% dieses Lohns für Alleinerziehendeund 21% für Alleinstehende.Niedrigere Sätze für alleinstehendePersonen unter 23 Jahren.Keine sonstigen Zulagen.Keine sonstigen Zulagen.• Dauer der LeistungAbhängig vom Alter. Anspruch binneneiner Rahmenfrist von 2 Jahren:• 250 Taggelder bis zum 49. Lebensjahr,• 400 Taggelder vom 50. bis 59. Lebensjahr,• 500 Taggelder bis zur Anspruchsberechtigungauf eine Altersrente.• 365 Kalendertage in einem Zeitraumvon 24 Monaten.• 182 Kalendertage zusätzlich beibesonders schwer zu vermittelndenPersonen.• 50-jährige und ältere Arbeitslose:Verlängerung um 12, 9 oder 6 Monatebei 30, 25 oder 20 Jahren Mitgliedschaftin der Rentenversicherung.Kurzfristige Leistung (kortdurende uitkering):6 Monate.Entgeltbezogene Leistung (loongerelateerdeuitkering):Die Leistungsdauer hängt von derfolgenden Bewertung des Verlaufsder Arbeitslosigkeit ab: Anzahl derJahre in den zurückliegenden 5 Kalenderjahrenmit jeweils einer Dauerentlohnter Beschäftigung von mindestens52 Tagen (A) + Anzahl derJahre zwischen der Vollendung des18. Lebensjahres und dem Beginndieser 5-Jahres-Periode (B). DieSumme von (A) und (B) geht als"Beschäftigungsverlauf" in die folgendeTabelle ein:Beschäftigungs- Dauer derverlaufLeistung4 Jahre 6 Monate5 - 10 Jahre 9 Monate10 - 15 Jahre 12 Monate15 - 20 Jahre 18 Monate20 - 25 Jahre 24 Monate25 - 30 Jahre 30 Monate30 - 35 Jahre 36 Monate35 - 40 Jahre 48 Monate40 Jahre u. mehr 60 MonateAnschlussleistung (vervolguitkering):2 Jahre. Wer jedoch im Alter vonmindestens 57½ Jahren arbeitsloswird, erhält die Folgeleistungen biszur Vollendung des 65. Lebensjahres.104 Wochen. Kürzere Leistungsdauervon 78 Wochen, wenn das Einkommenim letzten Kalenderjahr unterdem 2-fachen des Grundbetrags(Grunnbeløpet), also unter NOK108.340 (€ 14.908) lag. VerlängerteWartezeiten (siehe oben) oderSperrzeiten (siehe unten) gelten alsWochen des Leistungsbezugs.Arbeitslosengeld:Abhängig von Versicherungsdauerund Alter.VersicherungszeitAnspruchsdauer52 Wochen in2 Jahren: 20 Wochen156 Wochen in5 Jahren: 30 Wochen312 Wochen in10 Jahren und Alter von40 Jahren: 39 Wochen468 Wochen in15 Jahren und Alter von50 Jahren: 52 Wochen780 Wochen in25 Jahren und Alter von60 Jahren Männer) bzw.55 Jahren (Frauen): 78 WochenDiese Bezugsdauer verlängert sichbei Teilnahme an einer Arbeitsstiftung(spezielle Ausbildungsmaßnahme)um 156 bzw. 209 Wochen.Ausbildungsarbeitslosengeld (nachKarenzurlaubsgeldbezug - siehe TabelleIX "Familienleistungen" - möglich)26 Wochen Bezugsdauer.Notstandshilfe:Unbegrenzt; Zuerkennung erfolgt fürjeweils 52 Wochen.502

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