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MISSOC Archiv 2003

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Familienleistungen Tabelle IXSpanien Frankreich Irland Island ItalienKeine Sonderregelung. Rentnerkönnen Anspruch auf Familienleistungenhaben.Keine Sonderregelung. Keine Sonderregelung. Siehe Tabelle VI "Alter". Keine Sonderregelung. 2. RentenempfängerKeine Sonderregelung.Unterhaltsgeld (allocation de soutienfamilial):• € 104,30 monatlich für Vollwaisen.• € 78,23 je Monat und Kind bei Alleinerziehungdurch nur einen Elternteil.Normale Familienleistungen werdengleichzeitig mit den Waisenleistungengezahlt.Siehe Tabellen VIII "Hinterbliebene"und IX "Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten".Siehe Tabelle VII "Hinterbliebene“. Keine Sonderregelung. 3. WaisenKein gesetzlicher Automatismus fürdie Leistungsanpassung.Mindestens einmal im Jahr erfolgteine Anpassung, die zumindest derPreisentwicklung entspricht.Keine automatische Anpassung. • Kindergeld (barnabætur): Einmaljährlich durch Gesetz.• Beihilfen für die Kinderbetreuung:Entscheidung der lokalen Behörden.• Wohngeld (húsaleigubætur): Entscheidungder lokalen Behörden.• Sonstige in dieser Tabelle erwähntenLeistungen: Jährliche Anpassungim laufenden Staatshaushalt.Automatische Anpassung an dieVeränderung der Lebenshaltungskosten.Leistungsanpassung463

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