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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XI MindestsicherungBelgien Dänemark Deutschland Griechenland2. Besondere Zulagen undeinmalige LeistungenKeine besonderen Zulagen odereinmalige Leistungen.Zuschläge für Personen im Alterüber 25 Jahren mit besonderenAusgaben für Unterhalt oder Unterkunft.Weitere Zuschläge in Einzelfällenbei außerordentlichem undunvorhersehbarem Bedarf.Zuschlag für Personen, die an einerAktivierungsmaßnahme oder einerindividuellen Arbeitstrainingsmaßnahme(jobtræning) teilnehmen alsAusgleich für die Kosten, die ausdieser Teilnahme erwachsen.• Mehrbedarfszuschläge für bestimmteGruppen (z.B. Alleinerziehende,Schwangere, Personen miteinem Mehrbedarf für Ernährungaufgrund von bestimmten Krankheitenetc.).• Einmalige Leistungen für Kleidung,größeren Hausrat und zusätzlichennotwendigen Bedarf (z.B. Umzugskosten).Kein Mindestsicherungssystem.2. Besondere Zulagen undeinmalige Leistungen3. Mindestsicherung undFamilienleistungenGarantierte Familienleistungen werdenzusätzlich gezahlt.Kindergeld (börnefamilieydelse) undsonstige Familienleistungen werdenzusätzlich gezahlt.Jedes Familienmitglied hat einen eigenenAnspruch auf Sozialhilfe. DerGesamtbetrag steigt daher mit derGröße der Familie. Aufgrund desNachrangs der Sozialhilfe wird dasKindergeld als Einkommen auf dieSozialhilfe angerechnet. Das Erziehungsgeldwird zusätzlich zur Sozialhilfegewährt.Kein Mindestsicherungssystem.3. Mindestsicherung undFamilienleistungen562

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