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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle I FinanzierungLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich4. Invalidität 1. Säule:Defizitdeckung durch den Staat bismaximal 50% der jährlichen Ausgaben.1/3 des Gesamtbeitrags und 50%der Verwaltungs- und Personalkosten.Gesetz zur Hilfe für arbeitsunfähigejunge Behinderte (Wet arbeidsongeschiktheidsvoorzieningjonggehandicapten,Wajong).Voll vom Staat finanziert.Die Beihilfe zur funktionalen Rehabilitation(stønad til bedring av funksjonsevnen),die Grundleistung (grunnstønad),das Pflegegeld (hjelpestønad)und die Garantierte Zusatzrente(garantert tilleggspensjon) für jungebehinderte Personen werden vomStaat finanziert.Renten werden teilweise vom Staatfinanziert.Siehe unter "Alter".5. Alter 1. Säule:Staatsbeitrag in Höhe von 20% derjährlichen Ausgaben.Zudem fließen jährlich 2 / 3 der Einnahmenaus der sog. leistungsabhängigenSchwerverkehrsabgabe(LSVA), mindestens aber CHF 4,2Mio. (€ 2,89 Mio.) jährlich an dieerste Säule.1/3 des Gesamtbeitrags und 50%der Verwaltungs- und Personalkosten.Keine Beteiligung des Staates. Teilweise vom Staat finanziert. Ausfallhaftung des Bundes (100%des Betrages, um den die Aufwendungendie Erträge übersteigen) undErsatz des gesamten Aufwandes anAusgleichszulage sowie Pflegegeld:Beiträge 83,2%,Bundesmittel 16,5%.6. Hinterbliebene Siehe "Alter". 1/3 des Gesamtbeitrags und 50%der Verwaltungs- und Personalkosten.Keine Beteiligung des Staates. Teilweise vom Staat finanziert. Siehe unter "Alter".7. Arbeitsunfälle undBerufskrankheitenKeine Beteiligung des Staates.1/3 der Ausgaben für die Anpassungund Neufestsetzung der Renten und50% der Verwaltungs- und Personalkosten.Keine eigene Versicherung gegenArbeitsunfälle und Berufskrankheiten.Keine Beteiligung des Staates.Allgemeine Versicherung:Keine Beteiligung des Staates.€ 4,36 Mio. für die Unfallversicherungder Schüler und Studenten ausdem Familienlastenausgleichsfondssowie grundsätzlicher Ersatz desAufwandes an Pflegegeld aus allgemeinenBudgetmitteln.96

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