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MISSOC Archiv 2003

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Familienleistungen Tabelle IXSpanien Frankreich Irland Island ItalienNicht anwendbar. Wohnsitz des Kindes in Frankreich. In der Regel muss das Kind bei demZahlungsempfänger leben und vondiesem unterhalten werden.Das Kind muss seinen Wohnsitz inIsland haben.Keine Bedingung.3. Bedingungen• Wohnsitz des KindesKindergeld wird für Kinder unter 18Jahren und für Kinder, die zu mindestens65% behindert sind, gewährt.Das Jahreseinkommen darf den Betragvon € 8.264,28 nicht übersteigen.Mindestens 2 unterhaltene Kinder.Das Kindergeld (Child benefit) wirdmonatlich an die Mutter oder Stiefmutterdes Kindes gezahlt. EineZahlung an Väter oder Stiefväter istmöglich, wenn das Kind in derenHaushalt lebt und von ihnen unterhaltenwird.Das Kind muss von Personen unterhaltenwerden, die in Island unbeschränktsteuerpflichtig sind. Kindergeld(barnabætur) wird in Abhängigkeitvom für das Vorjahr deklariertenEinkommen gewährt.Das Jahreseinkommen darf einengesetzlich fixierten Betrag nichtübersteigen.Mindestens 70% der Einkünfte müssenaus abhängiger Arbeit stammen.• Sonstige BedingungenNormal: 18 Jahre.Bei Schwerstbehinderten: keine Begrenzung.20 Jahre, wenn das Einkommen desKindes nicht 55% des Mindestlohns(salaire minimum interprofessionnel decroissance, SMIC) übersteigt.Normal:Studium:Bei Behinderung:16 Jahre19 Jahre19 Jahre16 Jahre. Normal: 18 Jahre.Bei schwerer Behinderung: unbegrenzt.4. Altersgrenzen431

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