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MISSOC Archiv 2003

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Invalidität Tabelle VPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichAlle versicherten Arbeitnehmer.1.Säule (Grundsystem):Jede Person, die in der SchweizWohnsitz hat oder hier eine Erwerbstätigkeitausübt.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):• Arbeitnehmer über 17 Jahren, diein der 1. Säule versichert sind undvom gleichen Arbeitgeber einenLohn von mehr als CHF 25.320(€ 17.428) erhalten.• Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung.• Freiwillige Versicherung für nichtobligatorisch unterstellte Arbeitnehmersowie Selbständigerwerbende.Volksrente (Kansaneläke):Alle Einwohner von 16 bis 65 Jahren.Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke): Alle versicherten Arbeitnehmervon 14 bis 65 Jahren undSelbständige von 18 bis 65 Jahren.Besondere Gesetze für verschiedeneGruppen (s.o.; davon hat dasRentengesetz für Arbeitnehmer TELdie größte Bedeutung), mit denendie generellen Grundsätze an die jeweiligeSituation angepasst werden.Alle versicherten Einwohner zwischen16 und 64 Jahren sowie behinderteKinder unter 16 Jahren.Arbeitnehmer und Selbständige(ausgenommen verheiratete Frauen,die sich vor April 1977 entschiedenhatten, der Versicherung nicht beizutreten)sowie Arbeitslose.AnwendungsbereichKeine Ausnahmen.1.Säule (Grundsystem):• Bei Doppelbelastung (gleichzeitigeausländische Versicherung).• Bei Versicherungspflicht von kurzerDauer.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):• Arbeitnehmer, deren Arbeitgeberder Beitragspflicht in der 1. Säulenicht unterliegt.• Arbeitnehmer, die während wenigerals 3 Monaten eine Erwerbstätigkeitausüben.• Arbeitnehmer, die schon pflichtversichertsind oder eine selbständigeErwerbstätigkeit im Hauptberufausüben.• Personen, die zu mindestens 2/3invalid sind.• Gewisse Familienmitglieder desLeiters eines Landwirtschaftsbetriebes,die in diesem Betrieb arbeiten.• Bei Doppelbelastung (gleichzeitigeausländische Versicherung).Arbeitnehmer:Keine Ausnahmen.Selbständige, Landwirte:Nach viermonatiger Selbständigkeitbesteht Versicherungspflicht, soferndas versicherungspflichtige Einkommendie Jahresgrenze von€ 5.381,31 (Selbständige) bzw.€ 2.690,66 (Landwirte) überschreitet.Keine Ausnahmen.Weder Beitragspflicht noch Leistungenfür Arbeitnehmer mit einem wöchentlichenEinkommen unter derunteren Einkommensgrenze (LowerEarnings Limit, LEL) von GBP 75(€ 115) und für Selbständige mit einemJahreseinkommen von wenigerals GBP 4.025 (€ 6.173).Ausnahmen von derVersicherungspflicht221

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