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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XI MindestsicherungLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich3. Wichtigste Anspruchsvoraussetzungen• Bezug einer in- oder ausländischenstaatlichen Invalidenrente (oder einesTaggeldes der Invalidenversicherungoder einer Hilflosenentschädigung)oder Vorliegen von Invaliditätohne Rentenanspruch(bspw. bei Nichterfüllen der Mindestbeitragsdauer);• Invaliditätsgrad mind. 50%;• Wohnsitz in Liechtenstein;• wirtschaftliche Bedürftigkeit.Keine besondere Mindestleistung.Die Summe der WAO/WAZ/Wajong-Leistungen und anderer Einkünftemuss unter dem relevanten sozialenMinimums liegen. Bezüge des Ehepartners(oder des Partners, dereheähnlich mit dem Antragstellerlebt) werden um den Differentialzuschlaggekürzt.Kein Anspruch auf zusätzliche Leistungenbesteht für:• unverheiratete Personen unter 21Jahren, die bei den Eltern leben,• nach dem 31.12. 1971 geborenePersonen, die mit einem Partner(ob verheiratet oder nicht) zusammenlebenund kein Kind unter 12Jahren im Haushalt haben.Keine besondere Mindestleistung.Keine besondere Mindestleistung.Hinsichtlich des Pflegegeldes sieheTabelle VI "Alter".596

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