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MISSOC Archiv 2003

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Alter Tabelle VIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes Königreich40 Beitragsjahre. 1.Säule (Grundsystem):Eine volle Rente wird Versichertengewährt, die eine vollständige Beitragsdaueraufweisen; eine Teilrentewird Versicherten gewährt, die eineunvollständige Beitragsdauer aufweisen.Die Beitragsdauer gilt als vollständig,wenn eine Person die gleicheAnzahl Beitragsjahre aufweistwie die Versicherten ihres Jahrgangs.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Beitragszahlung vom 25. biszum 65. Altersjahr für Männer undbis zum 62. Altersjahr für Frauen.Volksrente (Kansaneläke):Für eine volle Rente sind 40 JahreWohnsitz in Finnland im Alter von 16bis 65 Jahren erforderlich.Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke): 40 Jahre Erwerbstätigkeit(Arbeitnehmer oder Selbständiger).Die entgeltbezogene Rente (inkomstpensionoder premiepension)kann ab 61 Jahren bezogen werden.Die Höhe hängt von allen versicherungspflichtigenEinkünften währenddes Erwerbslebens ab, wobei eskeine Altershöchstgrenze gibt unddamit der Begriff einer "vollen" Rentenicht existiert.Eine garantierte Rente (garantipension)kann ab 65 Jahren bezogenwerden. Für eine volle Rente ist eineWohnsitzdauer von 40 Jahren inSchweden erforderlich. Die Rentebeträgt maximal das 2,13-fache desGrundbetrags (prisbasbelopp). Diegarantierte Rente wird proportionalzur Höhe der öffentlichen entgeltbezogenenRente gekürzt. Beträgtdiese mehr als das 3,07-fache desGrundbetrags (prisbasbelopp), so entfälltdie garantierte Rente.Grundrente (Basic State Pension):Geleistete oder angerechnete Beiträgefür 90% des “Arbeitslebens”[d.h. für die Zeit zwischen dem Altervon 16 und 65 (Männer) bzw. 60Jahren (Frauen)]. Im Allgemeinenbedeutet dies, dass für den Anspruchauf die volle Rente 90% von44 Jahren (Männer) bzw. 39 Jahren(Frauen) lang Beiträge gezahlt oderangerechnet worden sein müssen.2. Bedingungen für denBezug einer vollen RenteMänner und Frauen: 65 Jahre.1.Säule (Grundsystem):65 Jahre für Männer,63 Jahre für Frauen (64 Jahre ab2005).2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):65 Jahre für Männer,62 Jahre für Frauen. Frauen, welchedie allgemeinen Unterstellungsbedingungenerfüllen, werden in der 2.Säule weiter versichert, bis sie dasordentliche Rentenalter der 1. Säuleerreicht haben.Männer und Frauen: 65 Jahre.Männer und Frauen 65 Jahre. Möglichkeitzur Weiterarbeit bis 67 Jahre.Gesetzliches Rentenalter:Männer: 65 Jahre.Frauen: 60 Jahre (ab 2010 bis2020 stufenweise Anhebung auf 65Jahre).3. Gesetzliche Altersgrenzen• Regelaltersrente287

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