11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitslosigkeit Tabelle XSpanien Frankreich Irland Island ItalienTeilarbeitslosigkeit liegt vor, wenndie tägliche Arbeitszeit um mindestensein Drittel herabgesetzt wirdund entsprechende Lohnabschlägeerfolgen.Die Reduktion der Arbeitszeit mussfür die Dauer eines Anpassungsplansgenehmigt sein, der keineendgültige Arbeitszeitverkürzungvorsieht und sich nicht über die gesamteDauer des Arbeitsverhältnisseserstreckt.Kürzung der regelmäßigen Arbeitszeitauf weniger als die gesetzlicheDauer aus wirtschaftlichen, unfallbedingten,konjunkturellen oder technischenGründen.Arbeitslosenversicherung:• Systematische Kurzarbeit (systematicshort-time working):Ein Arbeitnehmer mit einer systematischverkürzten Wochenarbeitszeitauf 3 oder weniger Tage proWoche hat für die ausgefallenenTage Anspruch auf Arbeitslosengeld(Unemployment Benefit).• Teilzeitarbeit (Part Time Working):Beschäftigung mit einer wöchentlichenArbeitszeit von 3 oder wenigerArbeitstagen.Arbeitslosenhilfe:Teilzeitarbeit (Part Time Working):Beschäftigung mit einer wöchentlichenArbeitszeit von 3 oder wenigerArbeitstagen.Akzeptiert eine arbeitslose Personeine Teilzeitarbeit in einem geringerenUmfang als die vorherige Tätigkeit,so kann ein Leistungsanspruchentstehen. Falls z.B. eine mit 75%der vollen Arbeitszeit teilzeitbeschäftigtePerson arbeitslos wird und danacheine Tätigkeit von 50% erhält,kann der Leistungsausschuss denDifferenzbetrag, also 75% - 50% =25%, als Arbeitslosengeld für einenZeitraum von maximal 2 Jahren gewähren.Der Betrag hängt von derHöhe des Lohns ab.Normale Lohnergänzung:Lohnausgleich bei Stilllegung oderReduzierung der wirtschaftlichen Aktivitätaus betrieblichen od. vorübergehendenGründen (Ordentliche Arbeitslosenhilfe).Außerordentliche Lohnergänzung:Lohnausgleich bei Krise, Umstrukturierungoder Umstellung des Betriebes(Außerordentliche Arbeitslosenhilfe).Teilarbeitslosigkeit1. DefinitionNeben den Voraussetzungen beiVollarbeitslosigkeit muss für Teilarbeitslosigkeiteine Entscheidung derzuständigen Arbeitsverwaltung imRahmen eines Umstrukturierungsplansvorliegen.• Wöchentliches Arbeitsentgelt vonmindestens dem 18-fachen desMindest-Stundenlohns (SMIC);• keine saisonbedingte Arbeitslosigkeit;• die Arbeitslosigkeit darf keine direkteFolge eines Streiks sein;• Unterbrechung der Tätigkeit fürmehr als 4 Wochen.Zu den Voraussetzungen siehe"Vollarbeitslosigkeit".Siehe "Vollarbeitslosigkeit“.Normale Lohnergänzung:Antrag des Arbeitgebers. Genehmigungdurch das Nationale Institut fürSoziale Sicherheit (Istituto Nazionaledella sicurezza sociale, INPS).Außerordentliche Lohnergänzung:Antrag des Arbeitgebers und Erlassdes Arbeitsministeriums.2. Bedingungen513

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!