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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Sachleistungen Tabelle IISpanien Frankreich Irland Island ItalienFreiwillige Versicherung in bestimmtenFällen möglich.Keine freiwillige Versicherung.Für zahlreiche Gesundheitsleistungenbesteht die Möglichkeit einerfreiwilligen Versicherung.Nicht anwendbar: universelles System.• Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigungfür mehr als drei Monate.• Ausländer, die in Italien studierenoder eine Au-pair-Tätigkeit ausübenunabhängig von der Dauerder Aufenthaltsgenehmigung.3. Freiwillig VersicherteIm Haushalt des Versicherten lebendeund von ihm unterhaltene Angehörige:Ehepartner, Kinder (leiblicheund adoptierte), Geschwister, Blutsverwandtein aufsteigender Linie undderen Ehepartner sowie in Ausnahmefälleneffektiv in die Familie aufgenommenePersonen. Bei Scheidungoder Trennung bleiben abgeleiteteAnsprüche des Ehepartners undder Kinder auf Sachleistungen beiKrankheit bestehen, falls diese überkeinen eigenen Anspruch verfügen.Ehepartner; Kinder unter bestimmtenBedingungen; Angehörige in aufsteigenderLinie, Nachkommen, Verwandteunter bestimmten Bedingungen;Person, die in eheähnlicher Gemeinschaftoder in eingetragener Lebenspartnerschaft(pacte civil de solidarité)mit dem Versicherten zusammenlebtund von ihm Unterhalt erhält;sonstige Person, die ununterbrochenseit mindestens 12 Monatenmit dem Versicherten zusammenlebtund von ihm Unterhalt erhält.Volle Anspruchsberechtigung (fulleligibility): Angehörige von Personenmit einem Einkommen unter einemSchwellenwert.Begrenzte Anspruchsberechtigung(limited eligibility): Angehörige vonPersonen mit höherem Einkommen.Universelles System: alle Einwohnersind individuell gesichert.Abhängige Familienangehörige, diemit dem Versicherten zusammen lebenund/oder von ihm unterhaltenwerden, sind anspruchsberechtigt.4. AnspruchsberechtigteFamilienmitgliederKeine Wartezeit.Nachweis einer Beitragszahlung füreine bestimmte Anzahl von Stundenmit Mindestlohn (salaire minimum interprofessionnelde croissance, SMIC).Ansprüche können auch aufgrundder geleisteten Arbeitsstunden bestehen.Einzige Bedingung: gewöhnlicherAufenthalt in Irland.6 Monate Aufenthalt für neue Einwohner.Einschreibung beim Nationalen Gesundheitsdienst(Servizio SanitarioNazionale, S.S.N.).Bedingungen1. WartezeitUnbegrenzt. Bei Beendigung derMitgliedschaft werden bei einer bestimmtenMindestmitgliedschaftsdauer• laufende Leistungen an Versichertefür 52 Wochen bzw. an Unterhaltsberechtigtefür 39 Wochenweitergewährt;• später zu erbringende Leistungenan Versicherte für 39 Wochen bzw.an Unterhaltsberechtigte für 26Wochen gewährt.Unbegrenzt bzw. bis Ablauf einerFrist von 4 Jahren nach Beendigungder Mitgliedschaft.Unbegrenzt.Solange die Leistung notwendig istund die Person in Island lebt.Unbegrenzt für italienische Staatsangehörigemit Wohnsitz in Italien.Für Ausländer begrenzt auf dieDauer der Aufenthaltsgenehmigung.2. Dauer der Kostenübernahme117

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