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MISSOC Archiv 2003

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Invalidität Tabelle VPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichIn der Regel einmal jährlich auf Beschlussder Regierung in Abhängigkeitvon der Inflationsrate.1.Säule (Grundsystem):Grundsätzlich alle zwei Jahre Anpassungder Renten an die Entwicklungder Löhne und Preise. VorgezogeneAnpassung, wenn derKonsumentenpreisindex in einemJahr um mehr als 4% gestiegen ist.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Die seit 3 Jahren laufendenInvalidenrenten werden erstmals amBeginn des folgenden Kalenderjahresan die Preisentwicklung angepasst.Die folgenden Anpassungenerfolgen gleichzeitig mit den Anpassungender Renten der 1. Säule.Volksrente (Kansaneläke):Jährliche Anpassung an die Entwicklungdes Lebenshaltungskostenindex.Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke): jährliche Anpassung anden gewichteten Durchschnitt derPreis- und Lohnentwicklung (unterschiedlicheGewichte für Rentnerunter bzw. über 65 Jahren).Der Grundbetrag (prisbasbelopp) wirdjährlich entsprechend der Preisentwicklungangepasst.Mindestens jährlich gesetzliche Anpassungan die Entwicklung des allgemeinenPreisniveaus. Die Leistungsanpassungerfolgt im April.RentenanpassungKumulierung mit Renten anderer obligatorischeroder freiwilliger Systemeunter bestimmten Bedingungenmöglich.1.Säule (Grundsystem):Kumulation mit der Invalidenrenteder Unfallversicherung erlaubt. Letzterewird bei Überversicherung gekürzt.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Kürzung der Leistungen soweitsie zusammen mit anderen anrechenbarenEinkünften (analogeLeistungen) 90% des mutmaßlichentgangenen Verdienstes übersteigen.Es darf nur eine Rente des staatlichenVolksrentensystems (Kansaneläke)bezogen werden.Bei Kumulierung mit einer Rente aufgrundvon Erwerbstätigkeit (Työeläke)oder einer Rente wegen Arbeitsunfalloder Berufskrankheit wird dieVolksrente (Kansaneläke) gekürzt.Die Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke) ist gegenüber einerLeistung der Arbeitsunfallversicherungnachrangig, so dass nur der Teilzu zahlen ist, der über der Arbeitsunfallentschädigungliegt. Dies giltauch für Leistungen der Verkehrsunfallversicherung.Die Invaliditätsrente (Työkyvyttömyyseläke)wird in der Regel nicht gewährt,bevor zunächst das Krankengeldfür den Höchstbewilligungszeitraumgezahlt wurde. Diese Bedingunggilt nicht für den Bezug der individuellvorgezogenen Rente.Eine Kumulierung mit der Behindertenbeihilfe(handikappersättning) undder Pflegebeihilfe für behinderte Kinder(vårdbidrag) ist möglich.Kumulation der Geldleistung bei Arbeitsunfähigkeit(Incapacity Benefit)möglich mit Bezug von Pflegebeihilfe(Attendance Allowance), Unterhaltsbeihilfefür Behinderte (Disability LivingAllowance), und Grundrenten fürKriegsversehrte oder wegen Arbeitsunfalls.Kumulationmit anderen Leistungender sozialen Sicherheit257

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