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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle III Krankheit - GeldleistungenBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandBedingungen1. Nachweis derArbeitsunfähigkeitEinreichung einer Arbeitsunfähigkeitsmeldungbeim Vertrauensarztder Kasse innerhalb von 2 Tagen.Leistungen des Arbeitgebers:Der Arbeitgeber kann eine schriftlicheKrankmeldung am 2. Krankheitstagund die Vorlage einer ärztlichenBescheinigung am 4. Tag verlangen.Leistungen der Gemeinde:Die Krankmeldung auf einem Formularder Gemeinde muss spätestenseine Woche nach dem erstenKrankheitstag oder eine Woche nachder Beendigung der Zahlung des Arbeitgeberserfolgen.Vom Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit.Vom Arzt des Versicherungsträgersbescheinigte Arbeitsunfähigkeit.Bedingungen1. Nachweis derArbeitsunfähigkeit2. Wartezeit • Mindestarbeits- und Wartezeit: 6Monate, davon 120 effektive Arbeitstageoder diesen gleichgestellteTage (Arbeitslosigkeit, gesetzlicherUrlaub u.Ä.).• Nachweis der Entrichtung von Mindestbeiträgen.• Aufgabe jeder Erwerbstätigkeit aufgrundvon Verletzungen oderFunktionsstörungen, die die Erwerbsfähigkeitum mindestens66% mindern.Arbeitnehmer:Für Leistungen des Arbeitgebers:Mindestarbeitszeit von 74 Stundenwährend der 8 Wochen unmittelbarvor der Krankheit.Für Leistungen der Gemeinde:• Mindestarbeitszeit von 120 Stundenwährend der 13 Wochen unmittelbarvor Krankheitsbeginnoder• Personen nach Abschluss einerBerufsausbildung von mindestens18 Monaten Dauer sowie Personen,die im Rahmen einer Ausbildungein bezahltes Praktikum absolvierenoder• Arbeitslose mit Anspruch auf Leistungender Arbeitslosenversicherungoder ähnliche Leistungen(Maßnahmen zur Bekämpfung derArbeitslosigkeit).• Personen in einer "flexiblen Beschäftigung"bei einem privatenoder öffentlichen Arbeitgeber.Selbständige:• Nachweis einer Erwerbstätigkeit imbestimmten Umfang, die inmindestens 6 der letzten 12 Monateausgeübt wurde, davon mindestens1 Monat unmittelbar vorKrankheitsbeginn.• Freiwillige Versicherung für Selbständigeund mithelfende Ehepartner:6 Monate Versicherungszeit(Ausnahmen: Arbeitsunfälle undExistenzgründer, die innerhalb von3 Monaten nach Aufgabe des Arbeitnehmerstatusder Versicherungbeitreten).Keine Bedingungen hinsichtlich derArbeits- bzw. Versicherungszeit.• 100 beitragspflichtige Arbeitstage 2. Wartezeitim letzten Jahr oder in den ersten12 Monaten der letzten 15 Monatevor Krankheitsbeginn (Leistungsanspruchfür 182 Tage).• 300 beitragspflichtige Arbeitstagein den letzten beiden Jahren oderin 27 der letzten 30 Monate vorKrankheitsbeginn (Leistungsanspruchfür 360 Tage);• 1.500 beitragspflichtige Arbeitstagein den letzten 5 Jahren vor Beginnder auf die gleiche Krankheit zurückzuführendenArbeitsunfähigkeit(Leistungsanspruch für 720 Tage).162

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