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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitslosigkeit Tabelle XSpanien Frankreich Irland Island ItalienARBEITSLOSENVERSICHERUNG:Arbeitnehmer, die einem Sozialversicherungssystemangehören, dasdas Risiko Arbeitslosigkeit deckt.ARBEITSLOSENHILFE:Arbeitslose mit Familienangehörigen:• deren Anspruch auf beitragsabhängigeLeistungen erschöpft ist;• ohne Anspruch auf beitragsbezogeneLeistungen, jedoch mit Beitragszahlungfür mindestens 3 Monate.Arbeitslose ohne Familienangehörige:• ab 45 Jahren, deren Anspruch aufbeitragsabhängige Leistungen fürmindestens 12 Monate erschöpftist;• ohne Anspruch auf beitragsabhängigeLeistungen, jedoch mit Beitragszahlungfür mindestens 6 Monate.Andere Gruppen• Arbeitslose über 52 Jahren, die außerdem Alter alle Bedingungen füreine Altersrente erfüllen;• aus dem Ausland zurückkehrendeMigranten;• Personen nach der Entlassung auseiner ununterbrochenen Haft vonmindestens 6 Monaten Dauer;• Empfänger einer Invaliditätsrente,deren Rente wegen Besserung desGesundheitszustands ausgesetztwurde und die wieder als arbeitsfähiggelten.Arbeitslosenversicherung (assurancechômage): Alle Arbeitnehmer (außerGeschäftsführern).Arbeitslosenhilfe (régime de solidarité):Ältere Arbeitslose mit langer Erwerbstätigkeitnach Beendigung desAnspruchs oder mit nur sehr geringenVersicherungsleistungen undbestimmte Gruppen (entlasseneHäftlinge, ausgewiesene, in ihr Heimatlandzurückgekehrte und heimatloseArbeitnehmer, politische Flüchtlingeund Asylbewerber, Arbeitnehmer,die Opfer eines Arbeitsunfallsoder einer Berufskrankheit sind).Arbeitslosenversicherung:Mit wenigen Ausnahmen alle mit einemArbeits- oder Ausbildungsvertragbeschäftigten Personen ab 16Jahren. Ausgenommen sind Selbständige;vor dem 6.4.1995 eingestellteBeamte und Arbeitnehmerdes öffentlichen Dienstes; Personenmit wöchentlichen Einkünften unter€ 38.Arbeitslosenhilfe:Personen ab 18 Jahren.Arbeitnehmer und Selbständige.Vollarbeitslosigkeit:• Normales Arbeitslosengeld:Alle Arbeitnehmer.• Besonderes Arbeitslosengeld:Beschäftigte in der Bauwirtschaft.• Mobilitätsunterstützung:Alle Arbeitnehmer außerhalb derBauwirtschaft, die die außerordentlicheLohnergänzung erhalten haben.Teilarbeitslosigkeit:Arbeitnehmer aus Unternehmen bestimmterGruppen und Regionen, diedie Voraussetzungen für die Vollarbeitslosigkeitnicht erfüllen.Jeder Arbeitnehmer hat Anspruchauf die außerordentliche Lohnergänzung(Cassa integrazione guadagnistraordinaria) (siehe unten, Teilarbeitslosigkeit).Seit dem 1.1.1999 erhalten Personen,die ihre Beschäftigung aus eigenemEntschluss aufgegeben haben,keine Leistungen mehr.Anwendungsbereich477

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