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MISSOC Archiv 2003

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Mindestsicherung Tabelle XISpanien Frankreich Irland Island ItalienBeitragsunabhängiges Kindergeld(Prestaciones no contributiva por hijo acargo), siehe Tabelle IX "Familienleistungen:Kindergeld bei Bedürftigkeit(Ausnahme: behinderte Kinder). € 9,55 täglich.• Alleinerziehendenbeihilfe• Eingliederungshilfe (allocation d'insertion):Pauschalleistung für bestimmteGruppen von Arbeitsuchendenbei Bedürftigkeit. Betrag:(allocationde parent isolé, API): Differentialleistungfür allein stehendeSchwangere oder mit unterhaltsberechtigtemKind, deren Einkünfteeine bestimmte Grenze nicht überschreiten.Beträge: € 521,52 monatlichfür eine schwangere Frauohne unterhaltsberechtigte Kinderplus € 173,84 pro unterhaltsberechtigtesKind.Alleinerziehendenbeihilfe (One ParentFamily Payment): Hilfe für Personen,die ein Kind ohne die Unterstützungdurch einen Partner erziehen undnicht über ausreichende finanzielleMittel verfügen. Wöchentliche Beträgefür Alleinerziehende: € 124,80und je Kind: € 19,30.Beitragsunabhängige Witwen- undWitwerrente (Widow's and Widower's(Non-Contributory) Pension):Steuerfinanzierte Rente für Witwenund Witwern ohne Kinder (Verwitwetemit Kindern haben Anspruchauf obige Alleinerziehendenbeihilfe),die keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrentehaben und ohne ausreichendesEinkommen sind.Leistung: € 124,80 wöchentlich. Einhöherer Betrag wird für diejenigengezahlt, die älter als 66 Jahre sindund allein leben.Verschiedene Sonderhilfen für bestimmteGruppen oder Bedürfnisse:• Beihilfe an Pflegepersonen (Carer'sAllowance): Leistung für einkommensschwachePersonen, die solchePersonen, die auf ständigePflege und Betreuung angewiesensind, versorgen. Siehe Tabelle XII"Pflegebedürftigkeit".• Blindenrente (Blind Pension) fürBlinde und bestimmte Sehbehinderte.Soziale Dienste lokaler Behörden:Finanzielle Hilfe in besonderen Lebenslagen.Der jeweilige Bedarf wirdindividuell festgestellt. Beispiele fürsolche Leistungen sind nach denRegelungen der Stadt Reykjavík:• Studienhilfe: Unterstützung für Personenim Alter von 18 bis 24 Jahren,die aus finanziellen Gründendie Haupt- oder Sekundarschulenicht abgeschlossen haben.• Hilfe für Alleinerziehende ohneHaupt- oder Sekundarschulabschluss,deren Einkommen in denletzten 12 Monaten unterISK 720.000 (€ 8.507) lag.• Hilfe für Personen ohne Hauptschulabschluss,die seit mindestens6 Monaten arbeitslos sindoder Sozialhilfe beziehen.• Hilfe für Jugendlichen im Alter von16 und 17 Jahren, die im Haushaltvon Eltern leben, deren Einkommenunter dem festgesetzten Minimumliegt.• Möbel- und Haushaltshilfe: einmaligeLeistung von ISK 80.000(€ 945).• Sonderleistung für Kosten zahnärztlicherLeistungen oder Konsultationenvon Psychologen, Sozialarbeiternund Psychiatern.• Bestattungskostenhilfe.• Kosten für persönliche Notrufsysteme.• Hilfe in belastenden/unvorhersehbarenSituationen wie etwa beimVerlust des Haushalts von bis zumax. ISK 100.000 (€ 1.181).• Finanzielle Unterstützung an politischeFlüchtlinge (Innenministerium).• Finanzielle Unterstützung an Opfervon Naturkatastrophen (Innenministerium).• Unterstützung von Studentendurch Stipendien und finanzielleLeistungen.• "Begrüßungsgeld" für Einwanderer(Regionen und lokale Behörden).• Finanzielle Unterstützung an Personen,die sich in besonderenNotlagen befinden (lokale Ebene).III. Weitere nicht beitragsabhängigeMinima603

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