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MISSOC Archiv 2003

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Hinterbliebene Tabelle VIISpanien Frankreich Irland Island ItalienIn der Regel entfällt die Witwenbzw.Witwerrente (Pensión deviudedad) bei Wiederheirat. DieRente erlischt jedoch nicht, wenn:• der Bezieher mindestens 61 Jahrealt ist oder eine Rente wegen dauerndervollständiger Erwerbsunfähigkeitbezieht oder zu mindestens65% behindert ist;• die Witwen- bzw. Witwerrente mindestens75% des Einkommensausmacht;• das Gesamteinkommen des neuenHaushalts unter dem Zweifachendes Mindestlohns (Salario MínimoInterprofesional) liegt.Wegfall der Invaliditätsrente für Witwen/Witwer(pension d'invalidité deveuf ou de veuve). Kein Wegfall derHinterbliebenenrente (pension de réversion)und der Altersrente für Witwen/Witwer(pension de vieillesse deveuf ou de veuve).Wegfall der Rente.Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Nicht anwendbar.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Wegfall der Rente.Wegfall der Rente.Abfindung in Höhe von 2 Jahresbeträgender Rente.2. Hinterbliebener Ehegatte:WiederheiratWaisenrente (Pensión de orfandad):Rente für jeden Waisen in Höhe von20% der Berechnungsgrundlage.Entsprechend der Witwen-/Witwerrenteerhöht sich dieser Satz um46% oder 70% falls es keinen hinterbliebenenEhepartner gibt. Sindmehrere Berechtigte vorhanden, darfdie Summe der Waisenrenten undder Witwen-/Witwerrente 100% derBerechnungsgrundlage nicht übersteigen.Die Summe aller Waisenrentenkann somit 54% bzw. 30%der Berechnungsgrundlage nichtübersteigen. Hat der Empfänger alsVollwaise Anspruch auf Renten beiderElternteile, so gilt eine Erhöhungnur für die Rente eines Elternteils.Keine Waisenrente, jedoch Unterhaltsgeld(allocation de soutien familial)im Rahmen von Familienleistungen.Siehe Tabelle IX "Familienleistungen".Halbwaisen:Eine wöchentliche Zulage von€ 21,60 wird für jedes unterhaltsberechtigteKind unter 18 Jahren (oderunter 22 Jahren, falls in Vollzeitausbildung)gewährt. Kumulation mitKindergeld möglich.Vollwaisen:Beitragsabhängiges Waisengeld (Orphan'sContributory Allowance) in Höhevon wöchentlich € 97 erhaltenKinder unter 18 Jahren (22 Jahre beiganztägiger Ausbildung), wenn mindestens26 Wochenbeiträge seitenseines Eltern- oder Stiefelternteils entrichtetwurden.Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Pauschale Kinderrente (barnalífeyrir)von monatlich ISK 15.076 (€ 178);doppelter Betrag für Vollwaisen.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Die Mindest-Waisenrente beträgtISK 6.930 (€ 82) für jedes Kind proMonat. Vollwaisen wird der doppelteBetrag gewährt, wenn beide verstorbenenElternteile Mitglieder der Zusatzversicherungwaren.Halbwaisen:Wenn der überlebende EhepartnerHinterbliebenenrente bezieht: DieLeistung beträgt bis zu zwei Kindern20% pro Kind, ab drei Kindern 40%geteilt durch die Zahl der Kinder. Anspruchauf Kindergeld besteht nur,wenn der überlebende Ehepartnererwerbstätig ist.Wenn der überlebende Ehegattekeine Rente bezieht: die Leistungbeträgt pro Kind 40%, ab drei Kindern100% der Rente geteilt durchdie Zahl der Kinder.Vollwaisen:40% je Kind. Ab 3 Kindern: 100%geteilt durch die Zahl der Kinder.3. Waisen• Halbwaisen• VollwaisenUnter bestimmten VoraussetzungenRente von 20% der Berechnungsgrundlage.Befristete Beihilfe an Angehörige(subsidio temporal a favor de familiares):Leistungen in Höhe von 20%der Berechnungsgrundlage.Keine sonstigen Berechtigten. Keine sonstigen Berechtigten. Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Keine sonstigen Berechtigten.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Siehe oben, Leistungen, Punkt 1.Für Eltern oder Geschwister: 15%der Rente des Versicherten, sofernes keine anderen Hinterbliebenengibt.4. Andere Berechtigte355

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