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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle IX FamilienleistungenBelgien Dänemark Deutschland Griechenland6. Weitere Leistungen Keine sonstigen Leistungen. Besondere Beihilfe für studierendeEltern: Für jeden studierenden Elternteil,aber nur einmal pro Kind,werden pro Jahr DKK 5.300 (€ 714)gewährt, die Auszahlung erfolgtquartalsweise.• Für Geburten ab dem 01.01.1992sind Erziehungsgeld und Erziehungsurlaubvoneinander getrennt.Ab diesem Zeitpunkt beträgt zudemder Erziehungsurlaub dieersten 36 Lebensmonate des Kindes.• Zahlung von Wohngeld als Zuschusszur Miete oder als Zuschusszu den Aufwendungen fürden eigengenutzten Wohnraum,wenn die Aufwendungen für eineangemessene Wohnung nicht zumutbarsind.• Leistungen für Mütter, die nicht berufstätigsind oder die mit einemSoldaten oder einem Gefangenenverheiratet sind.• Leistungen für zurückkehrendegriechische Emigranten.6. Weitere LeistungenSonderfälle:1. ArbeitsloseArbeitslose haben, sofern die Arbeitslosenunterstützungdas Haupteinkommendes Haushalts bildet, abdem 7. Monat der ArbeitslosigkeitAnspruch auf das normale Kindergeld(einschl. Alterszulagen) und auffolgende Zulagen:1. Kind: € 36,962. Kind: € 22,913. Kind und folgende: € 4,02Normale Familienleistungen, sieheoben.Keine Sonderregelung.Normales Kindergeld, falls 50 Arbeitstageim Vorjahr vorliegen.Normales Kindergeld für Personen,die während mindestens zwei MonatenArbeitslosengeld erhalten habenoder zwei Monate arbeitsunfähig warenund für Frauen, die wegen Mutterschaftsurlaubwährend zwei Monatennicht gearbeitet haben.Sonderfälle:1. Arbeitslose458

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