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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XI Mindestsicherung4. AngerechnetesEinkommen und VermögenLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichGrundsätzlich werden alle Einkünfteeingerechnet inkl. anderer Sozialleistungensowie staatlicher Zuschüsse(z.B. Kindergeld). Ausnahme:Alleinerziehendenzulage.Gesamtes Bruttoeinkommen, Vermögenund Einkommensersatz- oderErgänzungsleistungen der sozialenSicherung (außer Kindergeld, Geburtsbeihilfeund Pflegeleistungen).Alle Einkünfte, ungeachtet Art oderUrsprung; nicht berücksichtigt wirdVermögen bis zur Grenze von€ 9.950 für Familien, zusammenlebendePaare und Alleinerziehendeund € 4.975 für Alleinstehende.Alle Einkünfte und Vermögenswertedes Antragstellers und/oder der Familie.Grundsätzlich alle Einkünfte. Ausnahmenz.B. für Zuwendungen derfreien Wohlfahrtspflege, pflegebezogeneGeldleistungen, Ausbildungsbeihilfen.556

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