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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Tabelle VIIIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichEin Unfall am Arbeitsplatz und währendder Arbeitszeit, der unmittelbaroder mittelbar eine Körperverletzung,eine funktionelle Störung oder eineKrankheit mit nachfolgendem Tododer teilweise oder vollständigerMinderung der Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeitverursacht.• Unfälle, die dem Versicherten zustoßenbei Arbeiten, die er auf Anordnungdes Arbeitgebers oder indessen Interesse ausführt.• Unfälle, die während einer Arbeitspauseoder vor oder nach der Arbeiteintreten, wenn der Versichertesich auf der Arbeitsstätteoder im Bereich der mit seiner beruflichenTätigkeit zusammenhängendenGefahren aufhält.Eine Verletzung während der Arbeit,verursacht durch Umstände, die mitder Beschäftigung in Zusammenhangstehen.Jeder Unfall und jede Krankheit inZusammenhang mit der Arbeit.Nachweissystem. Eine Verletzunggilt als Arbeitsunfall, wenn eindeutigfeststeht, dass der Betroffene einenUnfall am Arbeitsplatz erlitten hatoder dort anderen schädlichen Einflüssenausgesetzt war. Es muss davonausgegangen werden, dass dieVerletzung eine Folge dieser schädlichenEinflüsse ist, falls mehr Gründefür eine solche Annahme sprechenals dagegen.Unfall mit Körperverletzung infolgeoder während der Arbeitsausübungdes Beschäftigten.Deckungsbereich1. ArbeitsunfälleAls Arbeitsunfälle gelten folgendeWegeunfälle:• Weg zur Arbeit zwischen Wohnungund Arbeitsstelle,• Weg zwischen Wohnung oder Arbeitsstelleund dem Ort der Lohnauszahlung,• Weg zwischen Wohnung oder Arbeitsstelleund dem Ort, an dem einemedizinische Behandlung aufgrundeines Unfalls erfolgt,• am Ort der medizinischen Behandlungaufgrund eines Unfalls,• Weg zwischen der Arbeitsstelleund dem Ort der Mahlzeit,• bei der Ausführung einer vom Arbeitgeberangeordneten oder genehmigtenAufgabe außerhalb desArbeitsplatzes,• am Ort der Lohnauszahlung.Gedeckt. Wegeunfälle sind gedeckt. Wegeunfälle sind gedeckt. Wegeunfälle sind im Allgemeinennicht gedeckt.2. WegeunfälleListe von Berufskrankheiten.Mischung aus Listen- und Nachweissystem.• Krankheiten, die bei der beruflichenTätigkeit ausschließlich odervorwiegend durch schädigendeStoffe oder bestimmte Arbeitenverursacht worden sind (gemäßVerzeichnis).• Andere Krankheiten, von denennachgewiesen wird, dass sie ausschließlichoder stark überwiegenddurch berufliche Tätigkeit verursachtworden sind (Generalklausel).Krankheiten, die primär durch physikalische,chemische oder biologischeFaktoren verursacht wurden,die im Zusammenhang mit einerwährend einer Beschäftigungsperiodeausgeübten Tätigkeit stehen.Liste der anerkannten Berufskrankheiten.Mischung aus Listensystem undNachweissystem.Gibt es keine besondere Liste vonBerufskrankheiten. Siehe Arbeitsunfälle.Liste mit mehr als 70 Krankheiten,die auf Arbeitsbedingungen zurückgeführtwerden. Besondere gesetzlicheRegelung für Pneumokonioseund Byssinose.Nicht auf der Liste stehende Krankheitensind nicht gedeckt, außerwenn sie unter die Definition des Arbeitsunfallsfallen.3. Berufskrankheiten383

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