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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Sachleistungen Tabelle IISpanien Frankreich Irland Island ItalienKeine Selbstbeteiligung.Rechtlich vorgesehene Selbstbeteiligungvon:• 30% bei Arzthonoraren,• 25% bei ambulanter Behandlung inKrankenhäusern,• 20% bei stationärer Krankenhausbehandlung.Personen mit voller Anspruchsberechtigung(full eligibility) erhaltendie Leistungen der Allgemeinärzteeinschließlich verschriebener Medikamenteohne Selbstbeteiligung.Personen mit begrenzter Anspruchsberechtigung(limited eligibility)können ohne Selbstbeteiligungfachärztliche Leistungen in öffentlichenKrankenhäusern erhalten. VerschiedeneMaßnahmen zur Unterstützungbei Medikamentenkosten.Patienten, die sich für eine privateBehandlung - auch in einem öffentlichenKrankenhaus - entscheiden,tragen selbst das Facharzthonorarund die Krankenhausgebühren.Die Selbstbeteiligung beträgt ISK400 (€ 4,73) bis ISK 1.100 (€ 13) proBesuch des Gesundheitszentrumsoder des praktischen Arztes, bei einemHausbesuch liegt sie zwischenISK 1.100 (€ 13) und ISK 1.600(€ 19).Für fachärztliche Behandlung zahltder Patient ISK 1.600 (€ 19) zuzüglich40% des Restbetrags. Rentenbezieherund Kinder zahlen einengeringeren Beitrag. Die Maximalzahlungbeträgt ISK 18.000 (€ 213).Beteiligung der Versicherten bis zu€ 36 pro Verordnung besondererUntersuchungen oder je Besuch beieinem Facharzt, einem Physiotherapeutenoder einem Heilbad. Je Verordnungdürfen maximal 8 Leistungender gleichen Fachrichtung bzw.maximal 6 Leistungen im Rahmender Sportmedizin oder Rehabilitationin Anspruch genommen werden.• Kostenbeteiligungdes Patienten129

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