11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tabelle IX FamilienleistungenBelgien Dänemark Deutschland Griechenland2. Rentenempfänger Rentner, deren Rente das Haupteinkommendes Haushalts darstellt, erhaltenzu den Familienleistungen diegleichen Zulagen wie Arbeitslose.Anerkannte arbeitsunfähige Arbeitnehmeroder Arbeitnehmerinnen inder Zeit des Mutterschutzes ab dem7. Monat der Arbeitsunfähigkeit undevtl. des Mutterschutzes oder einerInvalidität und evtl. des Mutterschutzeshaben Anspruch auf folgendeZulagen zum normalen Kindergeld:1. Kind: € 79,532. Kind: € 22,913. Kind und folgende: € 4,02Leistung für Rentner mit Ausnahmeder Bezieher einer ab dem 1.1.<strong>2003</strong>bewilligten Invaliditätsrente:Wenn beide Elternteile Rente beziehen,wird eine zusätzliche Sonderleistungvon DKK 2.910 (€ 392) fürjedes Kind pro Quartal bzw. DKK970 (€ 131) pro Monat gewährt. Istein Elternteil Rentner, so beläuft sichdiese Sonderleistung auf DKK 2.496(€ 336) pro Quartal bzw. auf DKK832 (€ 112) pro Monat. In Abhängigkeitvon den Einkünften kann dieSonderleistung gekürzt werden(siehe oben).Sind beide Elternteile Rentner, werdendie Leistungen um weitere DKK1010 (€ 136) pro Kind und Quartal =DKK 336,66 (€ 45) pro Monat erhöht.Keine Sonderregelung. Anspruch auf Rentenzuschläge(siehe entsprechende Tabellen undvorstehend "Beihilfe für Familien mitnur einem Elternteil").2. Rentenempfänger3. Waisen Waisenbeihilfe (allocations d'orphelins/wezenbijslag):€ 278,93 für jedes Kind, ferner altersabhängigeZulagen.Halbwaisen erhalten zusätzlich eineSonderbeihilfe von jeweils DKK2.910 (€ 392) pro Quartal = DKK 970(€ 131) je Monat.Für Vollwaisen beträgt die SonderbeihilfeDKK 5.820 (€ 784) proQuartal und Kind = DKK 1.940(€ 261) pro Monat.Keine Sonderregelung.Siehe Tabelle VII "Hinterbliebene".Der Unterhaltspflichtige erhält einenZuschlag von € 3,67 monatlich.3. WaisenLeistungsanpassungDie Sätze der Familienleistungensind an den Index der Verbraucherpreisentwicklunggekoppelt.Anpassung einmal jährlich nach demAnpassungssatz (satsreguleringsprocenten)für Sozialleistungen.Die Leistungen werden in unregelmäßigenZeitabständen durch Gesetzangepasst.Der Minister für Arbeit und SozialeSicherheit entscheidet auf Vorschlagdes Verwaltungsrates der Arbeitsverwaltung(O.A-E.D.), die die Leistungengewährt, über eine eventuelleAnpassung der Familienleistungenfür das betreffende Jahr.Leistungsanpassung462

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!