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MISSOC Archiv 2003

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Hinterbliebene Tabelle VIIPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes Königreich100% der Rente des Versicherten.110% bei 2 rentenberechtigten Ehepartnernim Falle einer Scheidung.1.Säule (Grundsystem):Kinderrenten und Waisenrenten werdengekürzt, wenn sie zusammen mitder Rente des Vaters oder der Mutterdas maßgebende durchschnittlicheJahreseinkommen für die Berechnungder Rente des Vaters oderder Mutter wesentlich übersteigen.2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Kürzung der Leistungen soweitsie zusammen mit anderen anrechenbarenEinkünften (analogeLeistungen) 90% des mutmaßlichentgangenen Verdienstes übersteigen.Volksrente (Kansaneläke):Keine Begrenzung.Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit(Työeläke): Höchstens 100% derRente des/der Verstorbenen.100% der Rente des/der Verstorbenen.Kein Höchstbetrag.5. Höchstbetragfür alle Berechtigten• Sterbegeld (subsídio por morte):Wird in der Regel denselben Personengewährt, die auch Anspruchauf eine Hinterbliebenenrente haben,aber ohne Wartezeit. Die Leistungbeträgt das Sechsfache desDurchschnittseinkommens aus denbeiden besten Verdienstjahrenwährend der letzten fünf Jahre(mindestens der gesetzliche Mindestlohn).Aufteilung wie bei derHinterbliebenenrente nach der Anzahlder berechtigten Personen.• Weihnachts- und Urlaubsgeld: Jeweilsin Höhe eines Monatsbetragesder Rente.1.Säule (Grundsystem):• Außerordentliche Rente.• Ergänzungsleistungen zur 1. Säule(vgl. Tabelle XI "Mindestsicherung– Besondere beitragsunabhängigeMinima“).2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):• Abfindung in Höhe von 3 Jahresrentenfür die Witwe, welche dieVoraussetzungen für die Witwenrentenicht erfüllt.• Kapitalleistung, wenn die Witwenrenteweniger als 6%, die Waisenrenteweniger als 2% der Mindestrenteder Alters- und HinterlassenenversicherungAHV (1. Säule,Grundsystem) beträgt.Für alle Arbeitnehmer besteht aufgrundvon Tarifvereinbarungen eineGruppenversicherung. Die altersabhängigeLeistung beträgt € 13.540,falls der Tod vor dem Alter von 50Jahren eintritt und verringert sichschrittweise bis auf € 3.740, falls derTod zwischen 60 und 65 Jahren eintritt.Kinderzulage in Höhe von € 6.030für jedes Kind unter 18 Jahren.Bei Unfalltod erhöhen sich diese Leistungenum 50%.Wohnzulage für Rentner (bostadstilläggtill pensionärer):91% der Wohnkosten bis zu SEK4.500 (€ 493) im Monat. Die Zulageist einkommensabhängig.Bestattungsbeihilfe (Funeral Payment)aus dem Sozialfonds wird gewährt,wenn der Empfänger eine den Anspruchbegründende Leistung wieSozialhilfe (Income Support), Steuerabsetzbetragfür Familien mit niedrigemErwerbseinkommen (WorkingFamilies' Tax Credit), Arbeitslosenhilfe(income-based Jobseeker's Allowance),Wohngeld (Housing Benefit),Beihilfe zur lokalen Steuer (CouncilTax Benefit) oder Steuerabsetzbetragfür erwerbstätige Behinderte (DisabledPerson's Tax Credit) bezieht undbegründeterweise die Verantwortungfür die Bestattung übernimmt, ihmhierfür jedoch nicht die entsprechendenMittel zur Verfügung stehen. Eskann ein Betrag gewährt werden, derbestimmte Ausgaben einschließlichangemessener Kosten für ein Begräbnisoder eine Feuerbestattungdeckt, sowie zusätzlich bis zu GBP600 (€ 920) für sonstige Bestattungskosten.6. Andere Leistungen361

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