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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle VI AlterBelgien Dänemark Deutschland Griechenland9. Vorgezogene Rente Entstehung des Anspruchs auf eineRuhestandsrente (pension de retraite/rustpensioen) bei Vollendung des 60.Lebensjahres, sofern ein Erwerbslebenvon mindestens 32 Jahrennachgewiesen wird (Berechnung wiebei der normalen Altersrente; sieheoben "Berechnungsmethode bzw.Rentenformel").Diese Bedingung wird im Laufe einerÜbergangsperiode von 1997 bis2005 auf 35 Jahre angehoben.Grundrente, Rentenzulage (pensionstillæg),Frühverrentungsbetrag (førtidsbeløb):falls der Rentenempfängerdas 60. Lebensjahr noch nicht vollendethat, siehe Tabelle V "Invalidität",Leistungen: Berechnungsmethodebzw. Rentenformel oder Beträge.Zusatzrente (arbejdsmarkedets tillægspension,ATP): Personen, die das 60.Lebensjahr ab dem 1.7.1999 erreichen,können die Rente vor 67 Jahren,jedoch nicht vor dem Alter von65 Jahren beziehen. In diesem Fallwird die Rente anteilig gekürzt.Bei vorzeitigem Rentenbeginn (Bedingungensiehe oben) Berechnungnach der allgemeinen Rentenformel.Versicherungsbeginn bis 31.12.92:Vollrente: siehe "3. Gesetzliche Altersgrenzen,vorzeitiger Rentenbezug".Gekürzte Rente:• ab 65 Jahren (Männer und Frauen)nach 3.500 Versicherungstagen(Übergangsregelung bis zum31.12.2007),• ab 60 (Männer) bzw.55 (Frauen)Jahren bei 4.500 Arbeitstagen:Kürzung um 1/267 je Monat, derbis zur Vollendung des 65. (Männer)bzw. 60. Lebensjahres(Frauen) fehlt.• ab 60 (Männer) bzw. 55 (Frauen)Jahren bei 10.000 Versicherungstagen:Kürzung um 1/267 je Monat,der bis zur Vollendung des 62.(Männer) bzw. 57. Lebensjahres(Frauen) fehlt.• Männer und Frauen ab 53 Jahren:Kürzung um 1/267 je fehlendenMonat bis zur Vollendung des 55.Lebensjahres.• Mütter minderjähriger oder behinderterKinder ab 50 Jahren: Kürzungum 1/267 je fehlenden Monatbis zur Vollendung des 55. Lebensjahres.Versicherungsbeginn ab dem 1.1.93:Vollrente: siehe "3. Gesetzliche Altersgrenzen.Vorzeitiger Rentenbezug".Gekürzte Rente:• Männer und Frauen ab 60 Jahren:Kürzung um 1/267 je fehlendenMonat bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres;• ab 55 Jahren (Männer und Frauen)nach 35 Versicherungsjahren oder10.500 Tagen; Kürzung um 1/267je fehlenden Monat bis zur Vollendungdes 65. Lebensjahres;• Mütter eines minderjährigen Kindesab 50 Jahren: Kürzung um1/267 je fehlenden Monat bis zurVollendung des 55. Lebensjahres.9. Vorgezogene Rente312

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