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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X Arbeitslosigkeit3. Leistungssätze 60% des Bezugslohns bis zurHöchstgrenze von € 59 pro Tag.Belgien Dänemark Deutschland GriechenlandProportional zur Verkürzung der Arbeitszeitreduzierter Satz der normalenLeistungen.Teilarbeitslosengeld:Bezugslohn und Leistungssätze wiebeim Arbeitslosengeld (bezogen aufden Lohn aus der verlorenen Beschäftigung).Bezugsdauer: sechsMonate.Kurzarbeitergeld:Kurzarbeitergeld wird auf derGrundlage des Differenzbetrageszwischen dem Kurzlohn bei Arbeitsausfallund dem Bruttolohn beiVollarbeit und des sich hieraus ergebendenNettolohnes (Nettoentgeltdifferenz)ermittelt (Prozentsätzewie Arbeitslosengeld nach amtlicherTabelle). Finanzierung ab der 1.Ausfallstunde aus der Arbeitslosenversicherung.Winterausfallgeld:wie Kurzarbeitergeld. Finanzierungab der 31. Ausfallstunde aus einerUmlage der Arbeitgeber des Baugewerbes,wenn eine tarifliche Regelungbesteht; ab der 101. Ausfallstundeaus der Arbeitslosenversicherung.Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge(Kranken-, Pflege-,Rentenversicherung) an den Arbeitgeberfür die 31. - 100. Ausfallstundeaus der Winterbau-Umlage der Bauarbeitgeber.Die Sonderunterstützung wird jährlichals Pauschalleistung gewährt.Die Höhe hängt von der Tätigkeitsgruppedes Empfängers ab.3. Leistungssätze4. Sanktionen Die Regelungen für Vollarbeitslosigkeitgelten entsprechend.Siehe "Vollarbeitslosigkeit".Wie bei Vollarbeitslosigkeit: Anspruchauf Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-und Winterausfallgeld ruht unterbestimmten Umständen für 12 Wochen(z. B. bei Herbeiführung derArbeitslosigkeit durch den Arbeitslosen)und für bis zu 12 Wochen beiunberechtigter Ablehnung einer zumutbarenArbeit.Die Sonderunterstützung entfällt,wenn der Empfänger Renten oderrentenähnliche Leistungen bezieht,die höher sind als der Betrag derMindest-Altersrente (siehe Tabelle VI"Alter").4. Sanktionen516

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