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MISSOC Archiv 2003

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Mutterschaft Tabelle IVPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichDie Leistungen unterliegen nicht derBesteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen der Besteuerung.Gesetzliches Mutterschaftsgeld (StatutoryMaternity Pay) unterliegt derBesteuerung.Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance)unterliegt nicht der Besteuerung.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonGeldleistungenNicht anwendbar. Leistungen unterliegennicht der Besteuerung.Die Besteuerung hängt vom Jahreseinkommender betreffenden Personbzw. ihrer Familie ab.Beginn der Steuerpflicht:• Alleinstehende Person:von CHF 1.483 (€ 1.021)bis CHF 18.852 (€ 12.976)je nach Kanton / Bundessteuer:CHF 20.102 (€ 13.837).• Ehepaar ohne Kinder:von CHF 7.425 (€ 5.111)bis CHF 26.005 (€ 17.900)je nach Kanton / Bundessteuer:CHF 32.508 (€ 22.376).• Ehepaar mit zwei Kindern:von CHF 15.000 (€ 10.325)bis CHF 38.031 (€ 26.178) je nachKanton / Bundessteuer:CHF 45.662 (€ 31.430).Keine Steuerermäßigung. Keine Steuerermäßigung. Gesetzliches Mutterschaftsgeld (StatutoryMaternity Pay): Siehe TabelleIII "Krankheit - Geldleistungen".Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance):Nicht anwendbar.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungKeine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Nicht anwendbar. Keine Sozialabgaben. Gesetzliches Mutterschaftsgeld (StatutoryMaternity Pay) wird als Einkommenbehandelt, von dem die inTabelle I aufgeführten Beiträge zuentrichten sind.3. Sozialabgaben vonGeldleistungen211

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