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MISSOC Archiv 2003

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Invalidität Tabelle VPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichPflegezulage (complemento por dependência):Zulage an Empfänger einer Invaliden-,Alters- oder Hinterbliebenenrente,die auf ständige Fremdhilfeangewiesen sind. Die Leistungshöheist an die Sozialrente des beitragsunabhängigenSystems von z.Zt.€ 143,80 gekoppelt: davon 50% oder90% (1. bzw. 2. Pflegestufe).Jährlich erfolgen 14 Zahlungen. DieZulagen zu Weihnachten und zurUrlaubszeit entsprechen dem Betragdes entsprechenden Monats.1.Säule (Grundsystem):• Hilflosenentschädigung.• Außerordentliche Rente.• Ergänzungsleistungen zur 1. Säule(vgl. Tabelle XI "Mindestsicherung– Besondere beitragsunabhängigeMinima").2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Kapitalleistung, wenn die Rente wenigerals 10% der Mindestrente derAlters- und Hinterlassenenversicherung(1. Säule) beträgt.• Pflegegeld für Rentner (Eläkkeensaajienhoitotuki):3 Kategorien: € 51,48, € 128,17bzw. € 256,32 pro Monat (volleSätze; Anpassung an die Dauerdes Wohnsitzes in Finnland). Zahlbarbei Kosten für die häuslichePflege oder bei Sonderausgabenaufgrund von Krankheit oder Unfall.Diätzulage von monatlich € 21zum Ausgleich der Mehrkosten füreine glutenfreie Ernährung.• Wohngeld für Rentner (Eläkkeensaajienasumistuki):Kann für Rentenempfänger mitWohnsitz in Finnland gewährt werden.Die Höhe wird unter Berücksichtigungdes Einkommens, derWohnkosten und anderer Faktorenfestgelegt.• Invaliditätsbeihilfe (Vammaistuki) fürNichtrentenempfänger:Personen im Alter von 16 bis 64,die keine Rente beziehen, aber derenGesundheit durch Krankheitoder Verletzung beeinträchtigt ist,erhalten eine besondere Invaliditätsbeihilfezum Ausgleich fürHärten, notwendige Dienste etc.Die Leistungshöhe hängt alleinvom Grad der Behinderung ab:€ 76,87, € 179,37 oder € 333,12pro Monat.• Rehabilitationsgeld (Kuntoutustuki)oder Rehabilitationsbeihilfe (Kuntoutusraha)wird gezahlt, wenn Maßnahmenzur Rehabilitation erforderlichsind. Siehe "Rehabilitation".Eine Pflegebeihilfe (assistansersättning)erhalten Personen mit schwerenfunktionellen Störungen, diemehr als 20 Stunden pro Woche persönlichePflege oder Hilfe benötigen.Eine Kraftfahrzeugbeihilfe (bilstöd)soll Personen, die aufgrund einerBehinderung keine öffentlichen Verkehrsmittelbenutzen können, dieAnschaffung eines Kraftfahrzeugszur persönlichen Verwendung ermöglichen.Der Grundbetrag beläuftsich auf SEK 60.000 (€ 6.574). Einzusätzlicher Betrag bis zu maximalSEK 40.000 (€ 4.383) ist einkommensabhängig.Kosten für die notwendigetechnische Anpassung desFahrzeugs sind ohne Begrenzunggedeckt.Wohnzulage für Rentner (bostadstilläggtill pensionärer): 91% der Wohnkostenbis zu SEK 4.500 (€ 493) proMonat. Die Zulage ist einkommensabhängig.Beitragsunabhängige Leistungen:Schwerbehindertenhilfe (Severe DisablementAllowance): Seit April 2001sind keine neuen Anträge auf dieseLeistung mehr möglich. Stattdessenkönnen junge Menschen, deren Erwerbsunfähigkeitim Alter unter 20Jahren (oder 25 Jahren, wenn siesich im Alter von 20 Jahren in Ausbildungbefanden) einsetzte, auchohne Erfüllung der BeitragsvoraussetzungenAnspruch auf die Geldleistungbei Arbeitsunfähigkeit (IncapacityBenefit) haben. BisherigeLeistungsbezieher behalten ihrenLeistungsanspruch, so lange sie dieBedingungen erfüllen. Auch bei diesenPersonen wird der Erwerbsfähigkeitstestangewendet. Personen,die nach dem 20. Lebensjahr arbeitsunfähigwurden, müssen zumindestens 80% behindert sein.Leistungsbetrag: GBP 42,85 (€ 66)pro Woche plus. Alterszulagen (ageadditions) in 3 Stufen nach Alter beiBeginn der Erwerbsunfähigkeit:unter 40 Jahren: GBP 14,90 (€ 23)40 - 49 Jahre: GBP 9,50 (€ 15)50 - 59 Jahre: GBP 4,75 (€ 7,29)Zulagen für Unterhaltsberechtigte:Erwachsene: GBP 25,45 (€ 39), Kinder:GBP 9,65 (€ 15) für das erste,GBP 11,35 (€ 17) für jedes weitereKind.Pflegegeld im Rahmen der Pflegebeihilfe(Attendance Allowance, carebenefit): Für Personen ab 65 Jahren,die wegen schwerer Behinderungpersönliche Pflege benötigen. SieheTabelle XII "Pflegebedürftigkeit".Pflegegeld im Rahmen der Unterhaltsbeihilfefür Behinderte (DisabilityLiving Allowance): für Personen, dieaufgrund einer schweren Behinderungauf persönliche Pflege und/oderHilfen zur Fortbewegung angewiesensind und den Antrag vor Vollendungdes 65. Lebensjahres stellen.Siehe Tabelle XII "Pflegebedürftigkeit".Beihilfe für Pflegepersonen (InvalidCare Allowance): für Personen mitwöchentlichem Einkommen unterGBP 77 (€ 118) (nach Abzügen), diemindestens 35 Wochenstunden fürdie Pflege einer Person aufbringen,die bestimmte Pflegeleistungen bezieht.Siehe Tabelle XII "Pflegebedürftigkeit".8. Sonstige Leistungen253

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