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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle V InvaliditätBelgien Dänemark Deutschland Griechenland5. Zulagen für Unterhaltsberechtigte• Ehepartner• KinderSind unterhaltsberechtigte Personenvorhanden, so wird der höhereHaushaltssatz (65%) gewährt (sieheRentenformel).Kinder: Siehe Tabelle IX "Familienleistungen".Keine Zulagen.Siehe jedoch Tabelle IX ”Familienleistungen.Sonderfälle. 2. Rentenempfänger”:Sonderbeihilfen fürRentenempfänger.Keine Zulagen. Versicherungsbeginn bis 31.12.92:Partner: € 34,94 monatlich.Kinder:1. Kind: 20% der Rente2. Kind: 15% der Rente3. Kind: 10% der RenteVersicherungsbeginn ab dem 1.1.93:Partner: Keine Zuschläge.Kinder:1. Kind: 8% der Rente2. Kind: 10% der Renteab dem 3. Kind: 12% der Rente5. Zulagen für Unterhaltsberechtigte• Ehepartner• Kinder242

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