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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle IX FamilienleistungenBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandBesteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonGeldleistungenDie Leistungen unterliegen nicht derBesteuerung.Leistungen unterliegen nicht der Besteuerung.Die Leistungen unterliegen nicht derBesteuerung und nicht dem Progressionsvorbehalt.Die Leistungen unterliegen grundsätzlichder Besteuerung.Steuerbefreiung für bestimmte Personen:Kriegsversehrte, Kriegsopferund ihre Familien, Blinde und Querschnittsgelähmte.Besteuerung undSozialabgaben1. Besteuerung vonGeldleistungen2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungNicht anwendbar, da die Leistungennicht besteuert werden.Nicht anwendbar, da die Leistungennicht besteuert werden.Nicht anwendbar, da die Leistungennicht besteuert werden.Besteuerung ab einem Jahreseinkommenvon € 10.000. Erhöhungdieser Schwelle je nach Kinderzahl:1 Kind: € 1.0002 Kinder: € 2.0003 Kinder: € 10.0004 Kinder: € 11.0002. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigung3. Sozialabgaben vonGeldleistungenKeine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. Keine Sozialabgaben. 3. Sozialabgaben vonGeldleistungen466

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