11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tabelle II Krankheit - SachleistungenLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichLeistungen1. Ärztliche Behandlung:• Wahl des ArztesFreie Arztwahl.Alternative Versicherung im Hausarztsystem:Registrierung bei einemdurch Vertrag zugelassenen Hausarzt.Freie Arztwahl in jedem Krankheitsfall.Freie Arztwahl durch Registrierungbei einem durch Vertrag zugelassenenKassenarzt.Alle Einwohner sind an einen selbstgewählten - soweit möglich - Hausarztgebunden. Ein Wechsel diesesArztes ist maximal zweimal im Jahrmöglich. Die Möglichkeit, nicht andiesem System teilzunehmen, besteht.Freie Wahl unter den Ärzten, die einenEinzelvertrag abgeschlossenhaben (Vertragsärzte).• Zugang zu FachärztenFreier Zugang zu Fachärzten.Alternative Versicherung im Hausarztsystem:In der Regel eine Überweisungdurch Hausarzt notwendig.Keine Einschränkungen für die Konsultationeines Facharztes.Überweisung durch den Allgemeinmediziner.In der Regel wird der Patient durchden Hausarzt an einen Facharztüberwiesen. Wird der Facharzt direktkonsultiert, so hat der Patient einenhöheren Kostenbeitrag zu zahlenund die Honorierung des Arztes wirdreduziert.Grundsätzlich Überweisung durchden praktischen Arzt erforderlich.• Honorarvorschuss durchden PatientenDer Versicherte zahlt kein Honorar,die Vergütung erfolgt direkt durchden Versicherer.Honorarvorschuss durch den Versicherten,danach Erstattung durch dieKasse.Sachleistungen. Keine Honorierungdurch den Patienten. UnmittelbareHonorierung (Kopfpauschale) durchdie Krankenkasse.Der Patient zahlt den Selbstbeteiligungsanteilunmittelbar an den Arzt.Der Honoraranteil der Volksversicherung(folketrygden) wird an privateÄrzte aufgrund direkter Zulassungsabkommengezahlt. Zu den Leistungender Gemeinden und Regionensiehe oben.Der Versicherte zahlt kein Honorar,die Vergütung erfolgt durch den Versicherungsträger.126

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!