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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitslosigkeit Tabelle XPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichRechtsverordnung Nr. 119/99 vom14. April 1999.Rechtsverordnung Nr. 186-B/99 vom31. Mai 1999.Bundesgesetz vom 25. Juni 1982über die obligatorische Arbeitslosenversicherungund die Insolvenzentschädigung(AVIG).Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts(ATSG).Gesetz über Leistungen bei Arbeitslosigkeit(Työttömyysturvalaki) vom30. Dezember 2002 und Gesetzüber Arbeitslosenkassen (Työttömyyskassalaki)vom 24. August1984 mit Änderungen.Gesetz zur Finanzierung der Leistungenbei Arbeitslosigkeit (Laki työttömyysetuuksienrahoituksesta) vom 24.Juli 1998.Gesetz über die Arbeitsmarktunterstützung(Laki työmarkkinatuesta) vom30. Dezember 1993 mit Änderungen.Arbeitslosenversicherungsgesetz(Lag om arbetslöshetsförsäkring) vom29. Mai 1997 und Verordnung vom13. November 1997.Gesetz über die Arbeitslosenversicherungskassenvom 29. Mai 1997und Verordnung vom 13. November1997.Gesetz über die Leistungen bei Arbeitslosigkeit(Jobseekers Act) von1995.Geltende RechtsgrundlageObligatorische Sozialversicherungfür Arbeitnehmer mit entgeltbezogenenLeistungen.Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmergegen die Risiken:• Vollarbeitslosigkeit;• Teilarbeitslosigkeit;• Insolvenz des Arbeitgebers.Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfungvon Arbeitslosigkeit (arbeitsmarktlicheMaßnahmen).• Die Arbeitslosenversicherung gewährtentweder Basis-Arbeitslosengeld(peruspäiväraha) oder einkommensbezogenesArbeitslosengeld(ansioperusteinen työttömyyspäiväraha)(bei freiwilliger Versicherung.• Teilarbeitslose haben Anspruch aufein modifiziertes Arbeitslosengeld.• Arbeitslosenhilfe bietet die Arbeitsmarktunterstützung(työmarkkinatuki)für solche Arbeitslose, die entwedervorher nicht beschäftigt warenoder Arbeitslosengeld für dieHöchstdauer bezogen haben.Seit dem 1. Januar 1998 gibt es alleinein System der Arbeitslosenversicherung,das sich aus 2 Elementenzusammensetzt:• Grundsicherung (grundförsäkring)(ersetzt die Arbeitslosenhilfe);• entgeltbezogenes Arbeitslosengeld(inkomstbortfallsförsäkring) auf Basisfreiwilliger Versicherung.Versicherung:Arbeitslosengeld (Contribution-basedJobseeker's Allowance).Obligatorisches Sozialversicherungssystemmit festen Leistungssätzenfür alle Arbeitnehmer und für gewisseSelbständige.Arbeitslosenhilfe:Arbeitslosenhilfe (income-based Jobseeker'sAllowance).Steuerfinanziertes Hilfesystem beiBedürftigkeit mit festen Leistungssätzen.Grundprinzipien475

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