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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle VI AlterLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen ÖsterreichKumulationmit Erwerbseinkommen1. Säule:Kumulierung mit jeglichem Einkommenist unbeschränkt möglich, auchbei Rentenvorbezug.2. Säule:Solange der Lohn oder ein Taggeldder Kranken- oder Unfallversicherung(Lohnersatz) ausbezahlt wird,besteht keine Leistungspflicht derVorsorgeeinrichtung.Normale Altersrente (pension de vieillesse):Kumulierung ohne Einschränkungmöglich.Vorgezogene Altersrente (pension devieillesse anticipée): Kumulierung nurmit Einkommen aus einer geringfügigenoder gelegentlichen Beschäftigungmöglich, d.h. einer Beschäftigung,die im Durchschnitt des Kalenderjahresmit einem monatlichenEntgelt von höchstens einem Dritteldes Mindestlohns (salaire social minimum)vergütet wird.Kumulierung möglich. Die Höhe desRentenzuschlags richtet sich nachdem Erwerbseinkommen des Partnersunter 65 Jahre.Im Alter zwischen 67 und 70 Jahrenist eine volle Rente nur zahlbar,wenn das Erwerbseinkommen dasZweifache des Grundbetrags (Grunnbeløpet)nicht übersteigt. Ist das Einkommenhöher, so wird die Renteum 40% des Unterschiedsbetragsgekürzt.Ab dem Alter von 70 Jahren wird dievolle Rente unabhängig von gleichzeitigenErwerbseinkünften gezahlt.Altersrente:Kumulierung unbeschränkt möglich.Vorgezogene Rente:Bei Aufnahme einer unselbständigenoder selbständigen Erwerbstätigkeitmit Einkommen über monatlich€ 309,38 wird die Rente eingestellt.Gleitrente:Kumulierung möglich: Die Rente wirdentsprechend gekürzt (siehe Berechnungder Gleitrente).326

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