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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Geldleistungen Tabelle IIISpanien Frankreich Irland Island Italien• Arbeitnehmereigenschaft mit Beitragspflichtoder gleichwertigemStatus.• Bezug von Sachleistungen der sozialenSicherheit.Keine sonstigen Bedingungen. Keine sonstigen Bedingungen. • Alter 16 Jahre und älter,• kein Bezug von Leistungen wegenAlters oder Invalidität,• Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheitfür mindestens 21 Tage,• Erwerbstätigkeit wurde eingestellt,• Lohnfortzahlung wurde eingestellt.Keine sonstigen Bedingungen.3. Sonstige Bedingungen3 Tage. 3 Tage. 3 Tage. 14 Tage. 3 Tage. Keine Karenzfrist bei Tbc. KarenztageKeine gesetzliche Regelung derLohnfortzahlung. Vom 4. bis zum 15.Tag der Krankheit trägt der Arbeitgeberdas Krankengeld (60% desEntgelts).Die Lohnfortzahlung für den dasKrankengeld (indemnités journalièresde maladie) übersteigenden Einkommensteilhängt vom jeweiligen Tarifvertragoder dem Abkommen überden monatlichen Lohnzahlungszeitraumab.Keine Lohnfortzahlung.Tarifverträge sehen eine Lohnfortzahlungfür bestimmte Zeiträumevor. In diesem Fall wird während derLohnfortzahlung kein Krankengeld(sjúkradagpeningar) gewährt.Gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlungfür mindestens 3 Monate.Leistungen1. Arbeitgeberleistungen167

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