11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mindestsicherung Tabelle XISpanien Frankreich Irland Island ItalienBeitragsunabhängige Altersrente(Pensión de jubilación no contributiva).Sonderleistung (allocation spéciale)und zusätzliche Leistung (allocationsupplémentaire).Beitragsunabhängige Altersrente(Old Age Non-Contributory Pension).Keine besondere Mindestleistung.Gedeckt durch das Volksrentensystem,siehe Tabelle VI "Alter".Assegno sociale (Sozialrente).Weitere besonderebeitragsunabhängigeMinimaI. Alter1. BenennungRente für Personen, die älter als 65Jahre sind und keinen Anspruch aufdie beitragsbezogene Ruhestandsrentehaben, weil sie entweder keineBeiträge gezahlt haben oder die erforderlicheMindestbeitragszeit nichterfüllen.Differentialleistungen.Einkommenssicherung für Personenim Alter von 66 Jahren und darüber,die keinen Anspruch auf beitragsbezogeneRente haben.Keine besondere Mindestleistung.Beitragsunabhängige Differentialleistungin Abhängigkeit von Bedarf, Alterund Wohnsitz.2. PrinzipPersonen ab 65 Jahren ohne Rentenoder Einkommen über der gesetzlichfixierten Höchstgrenze; legaler Aufenthaltin Spanien für mindestens 10Jahre zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr(davon zwei Jahre unmittelbarvor der Antragstellung).Sonderleistung (allocation spéciale)an Personen ab 65 Jahren (60 Jahrenbei Arbeitsunfähigkeit), derenEinkünfte unter einer bestimmtenSchwelle liegen und die keine Altersrentebeziehen.Zusätzliche Leistung (allocation supplémentaire)an Personen mit Anspruchauf Sonderleistung (allocationspéciale) mit Einkünften unter einerbestimmten Grenze.• Alter von 66 oder mehr Jahren,• kein Anspruch auf eine beitragsbezogeneRente,• Wohnsitz in Irland,• Bedürftigkeitsprüfung.Keine besondere Mindestleistung.Der Bezieher muss über 65 Jahre altsein.Einkünfte (ohne Mieten) unter€ 4.666,87 für Alleinstehende oder€ 9.333,74 für Verheiratete.3. Wichtigste AnspruchsvoraussetzungenEin Berechtigter:€ 3.762,78 pro Jahr.Sonderleistung (allocation spéciale):€ 2.849,84 pro Jahr.Zusätzliche Leistung (allocation supplémentaire):• Einzelperson:€ 4.085,16 pro Jahr.• Paar:€ 6.741,12 pro Jahr.• Bis zu € 144 p.W., abhängig vomEinkommen.• Bis zu € 95,20 p.W. je abhängigenErwachsenen.• € 16,80 p.W. je abhängiges Kind.Zulagen:Zulage für Alleinlebende (LivingAlone Allowance) von € 7,70 pro Woche;Zulage für über 80-jährige (Over80 Allowance) von € 6,40 pro Woche;Rentner können auch Anspruch aufBrennstoff- und Elektrizitätsbeihilfe,kostenlose Benutzung von Verkehrsmittelnund Befreiung von Fernseh-und Telefongrundgebühren haben.Keine besondere Mindestleistung.€ 4.666,87 pro Jahr, jährliche Steigerung.4. Höhe der Leistung587

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!