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MISSOC Archiv 2003

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Familienleistungen Tabelle IXPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichKeine besondere Leistung. Keine besondere Leistung. Alleinerziehende erhalten nebendem allgemeinen Kindergeld (lapsilisä)zusätzlich € 33,60 pro Kind.Siehe unten "Unterhaltsvorschuss".Der höhere Leistungssatz für alleinerziehende Elternteile wurde fürneue Anträge ab Juni 1998 abgeschafft,in einigen Restfällen erfolgtjedoch noch die Zahlung.3. Leistungen anAlleinerziehende• Kindergeldzuschlag für behinderteKinder (bonificaçao, por deficiência,do subsídio familiar a crianças e jovens)für Kinder unter 24 Jahren:bis 14 Jahre: € 49,8114 - 18 Jahre: € 72,5518 - 24 Jahre: € 97,12• Monatliche Leibrente (subsídio mensalvitalicio) für diese Kinder abVollendung des 24. Lebensjahres:bis 70 Jahre: € 156,97ab 70 Jahren: € 170,14Beträge einschließlich der außerordentlichenSolidaritätszulage(siehe Tabelle XI).• Sondererziehungsgeld (subsídio deeducaçao especial): für Kinder unter24 Jahren, die besondere Erziehungsmaßnahmenin Anspruchnehmen (unterschiedliche Beträge).• Beihilfe für Pflege durch Dritte (subsídiopor assistência de terceira pessoa):€ 71,90 pro Monat.Ein Kanton gewährt eine Sonderzulage.Kinderbetreuungsgeld für die Versorgungvon schwerbehinderten undchronisch kranken Kindern bis zu 16Jahren. Je nach Belastung für dieFamilie sind drei verschiedene Sätzemöglich: € 76,87, € 179,37 oder€ 333,12 pro Monat.Siehe Tabelle V "Invalidität".Siehe Tabelle V "Invalidität": Unterhaltsbeihilfefür Behinderte (DisabilityLiving Allowance).4. Sonderleistungen fürbehinderte Kinder453

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