11.07.2015 Aufrufe

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MISSOC Archiv 2003

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Alter Tabelle VISpanien Frankreich Irland Island ItalienEin Rentner kann die Erwerbstätigkeitfortsetzen, doch ruht dann dieRente. Der für die reguläre Berechnungsgrundlagegeltende Prozentsatzerhöht sich um 2% pro zusätzlichemErwerbsjahr bis zur Höchstgrenzevon 100%.Nur bei Feststellung der Altersrentenach Vollendung des 65. Lebensjahres:Werden 150 Versicherungsquartalenicht erreicht, Heraufsetzungder Versicherungszeit um2,50% pro aufgeschobenem Quartal.Rentenaufschub nicht möglich.Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Siehe oben "Bedingungen".Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Siehe oben "Bedingungen".Arbeitnehmer, die das normale Rentenaltererreicht, jedoch keinen Anspruchauf eine Vollrente haben:jährliche Rentensteigerung um 3%oder 3,5% je nach Alter.Arbeitnehmer mit Anspruch auf eineVollrente (40 Beitragsjahre): bei Aufschubsind Rentenzulagen möglich.10. Aufgeschobene RenteAutomatische Anpassung zu Beginneines jeden Jahres entsprechendder für das betreffende Jahr erwartetenErhöhung des Verbraucherpreisindex.Jährliche Anpassung entsprechendder Entwicklung der Verbraucherpreisemit Wirkung zum 1. Januar,Festlegung des Steigerungskoeffizientendurch Verordnung.Die Renten werden normalerweiseeinmal im Jahr erhöht.Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Die Leistungen werden jährlich nachder Haushaltslage angepasst. DieAnpassung soll die Lohnentwicklungberücksichtigen, aber auf keinen Fallniedriger als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexsein.Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):Die Leistungen werden aufgrund vonEntscheidungen der Rentenfondsunter Berücksichtigung versicherungsmathematischerAspekte angepasst.Jährliche Anpassung an die Lebenshaltungskostenin drei Stufen:• für den Teil der Rente bis zumDoppelten der Mindestrente (pensioneminima): Anpassung um100% der Indexsteigerung.• für den Teil der Rente zwischendem Zwei- und dem Dreifachen derMindestrente: Anpassung um 90%.• für den über das Dreifache derMindestrente hinausgehenden Teil:Anpassung um 75%.Rentenanpassung317

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!