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MISSOC Archiv 2003

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Krankheit - Sachleistungen Tabelle IISpanien Frankreich Irland Island ItalienLieferung und Ersatz von Prothesen,orthopädischen Hilfsmitteln und Behindertenfahrzeugenist gebührenfrei.Für Brillen, Hörgeräte und sonstigeprothetische Hilfsmittel ist finanzielleUnterstützung möglich.Nach vorheriger Genehmigungdurch Kasse Erstattung von 65% derfestgesetzten Tarife und 100% beigroßen Prothesen.Keine Selbstbeteiligung für Personenmit voller Anspruchsberechtigung(full eligibility), Kinder unter 6Jahren sowie Schüler öffentlicherSchulen.Begrenzte Selbstbeteiligung der Versichertenunter bestimmten Beitragsvoraussetzungen.Die staatliche Krankenversicherunggewährt Zuschüsse zum Erwerb vonProthesen und Hilfsmitteln, die wegenphysischer Behinderungen oderfehlender Gliedmaßen erforderlichsind. Die Zuschüsse erfolgen teilsals Festbeträge, teils als prozentualeErstattung.Kosten für Brillen werden nur inSonderfällen übernommen. Das Zentrumfür Sehbehinderung und Rehabilitationverwaltet alle Leistungen fürblinde und stark sehbehinderte Personen.Hörhilfen werden unterstützt. DasZentrum für Hörtraining und Sprachtherapieverwaltet alle Leistungen fürgehörlose Personen.Prothesen werden von den lokalenGesundheitsdiensten (Unità SanitarieLocali, USL) für verschiedene Gruppenvon Invaliden (Arbeitsunfälle,Kriegsversehrte, etc.) geliefert.5. Heil- und Hilfsmittel149

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