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MISSOC Archiv 2003

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Invalidität Tabelle VPortugal Schweiz Finnland Schweden Vereinigtes KönigreichAb dem ersten Tag des Monats derAntragstellung oder ab dem von derärztlichen Kommission zur Feststellungdauernder Invalidität (Commissãode verificação da incapacidade permanente)bestimmten Tag der Feststellungder Invalidität bis zum Erreichendes Alters für die Altersrente.1.Säule (Grundsystem):Während der Dauer der Invalidität.(Umwandlung der Invalidenrente ineine Altersrente mit 63 Jahren beiFrauen und mit 65 Jahren bei Männern).2. Säule (obligatorische Mindestvorsorge):Während der Dauer der Invalidität.Volksrente und Rente aufgrund vonErwerbstätigkeit:• Invaliditätsrente (Työkyvyttömyyseläke):beginnend mit Einstellungder Krankengeldzahlungen (nachmax. 300 Tagen) und so lange, wiedie Voraussetzungen erfüllt werden.Im Alter von 65. Jahren wirdErwerbsunfähigkeitsrente automatischin die Altersrente umgewandelt.• Rehabilitationsgeld (Kuntoutustuki):ab der Einstellung der Krankengeldzahlung(nach max. 300 Tagen)wird die Invaliditätsrente aufvorläufiger Basis als Rehabilitationsgeldgewährt.• Individuell vorgezogene Ruhestandsrente(Yksilöllinen varhaiseläke):beginnend mit dem Anspruchauf Rente und solange die Bedingungenerfüllt werden. Im Alter von65 Jahren automatisch Umwandlungin die Altersrente.Aktivitätsausgleich (aktivitetsersättning):Ab Vollendung des 19. Lebensjahresbis zum Alter von 29 Jahren.Krankheitsausgleich (sjukersättning):Ab Vollendung des 30. Lebensjahresbis zum Alter von 64 Jahren.Pflegebeihilfe für behinderte Kinder(vårdbidrag): Leistung für einen Elternteil,der ein behindertes Kind unter16 Jahren versorgt.Behindertenbeihilfe (handikappersättning):Leistung an behinderte Personenab dem Alter von 16 Jahren, beidenen vor Vollendung des 65. Lebensjahreseine Behinderung eintrat,aufgrund derer sie besondere Hilfebenötigen oder besondere Aufwendungenzu tragen haben.Geldleistung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit(Long-term incapacitybenefit): Nach einem Jahr der Arbeitsunfähigkeitbis zum Erreichendes staatlichen Rentenalters (Männer:65, Frauen: 60 Jahre).2. Beginn und Ende derRentengewährung229

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