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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle X ArbeitslosigkeitBelgien Dänemark Deutschland Griechenland5. Kumulationmit anderen Leistungender sozialen Sicherung• Bei Bezug einer vorzeitigen Vollrente:Kein Arbeitslosengeld.• Bei Bezug einer vorzeitigen Teilrente:Die Leistung wird um denTeil der Rente gekürzt, der 30%des maximalen Arbeitslosengeldeseines Leistungsempfängers mit unterhaltenenübersteigt.Familienmitgliedern• Renten: Kumulierung zulässig,doch Dauer der Leistungen begrenzt.• Vorruhestandsrente: Kumulierungnicht zulässig.• Geldleistungen bei Krankheit: Kumulierungnicht zulässig.Renten: Je nach Lage des FallesKumulierung.Krankengeld: Kumulierung nicht zulässig.Wie bei Vollarbeitslosigkeit.5. Kumulationmit anderen Leistungender sozialen Sicherung6. Kumulationmit ErwerbseinkommenSiehe Vollarbeitslosigkeit.Einkommen aus anderer entgeltlicherTätigkeit: Kumulierung im Regelfallunzulässig (Ausnahmen inSonderfällen).Nebeneinkommen wird in vollerHöhe angerechnet bei Aufnahme derTätigkeit während des Kurzarbeitergeld-oder Winterausfallgeldbezugs.Wie bei Vollarbeitslosigkeit.6. Kumulationmit Erwerbseinkommen520

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