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MISSOC Archiv 2003

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Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Tabelle VIIISpanien Frankreich Irland Island ItalienKumulierung mit der Witwen- bzw.Witwerrente (Pensión de viudedad)möglich.Die Kumulierung mit einer Invaliditätsrente(pension d'invalidité) ist auf80% des aktuellen Einkommens zumZeitpunkt des Unfalls beschränkt, soferndie Rente aufgrund des Unfallsgewährt wird.Keine Beschränkungen für die Altersrente(pension de vieillesse).Volle Kumulierung ohne Kürzung derLeistung möglich.Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):Mehr als eine Leistungsart darf nichtzur gleichen Zeit bezogen werden.Kumulierbar sind jedoch:• Sterbegeld der beruflichen Unfallversicherungan Witwen/Witwer mitallen anderen Leistungen;• Kinderrente (barnalífeyrir) mit Tagegeldleistungen;• Tagegeld bei Berufsunfällen undAltersrente.Bei Ansprüchen auf nicht kumulierbareLeistungen kann die höchsteLeistung gewählt werden.Im Falle einer Unterbringung fürmindestens 4 Monate in einer Einrichtung,die aus dem Staatshaushaltfinanziert wird oder bei derKosten von der Krankenversicherunggetragen werden, wird dieRentenzahlung eingestellt. DerRentner erhält stattdessen eine monatlichepersönliche Beihilfe vonISK 19.990 (€ 236).Nach der Rentenreform (Gesetz Nr.355 vom 8. August 1995) sind Invaliditäts-und Altersrenten nicht mehrmit einer Arbeitsunfallrente (fallsdiese aus dem gleichen Grund gewährtwird) kumulierbar. Falls allerdingsdie Altersrente höher als dieUnfallrente ist, wird der Unterschiedsbetragzusätzlich zur Unfallrentegezahlt.• Kumulation mitanderen RentenDer Bezugsbetrag bei einer Arbeitsunfallrentebleibt unverändert. Warder Verstorbene Arbeitnehmer, sowird der Bezugsbetrag entsprechenddem tatsächlichen Gehalt des letztenJahres berechnet. Bezog der Verstorbeneeine Ruhestands- oder Invaliditätsrente,gilt der der Rentenfestsetzungzugrunde gelegte Bezugsbetrag.Er wird erhöht um diebei den Altersrenten festgestelltenAnhebungen in dem Zeitraum zwischendem Eintritt in den Ruhestandbzw. dem Eintritt der Invalidität unddem Zeitpunkt des Todes. Der aufden Bezugsbetrag anzuwendendeSatz beträgt 46% oder 70%.Ehepartner bzw. in Partner in häuslicherGemeinschaft oder in eingetragenerLebenspartnerschaft (pacte civilde solidarité) im Alter unter 55 Jahren:L x 40%.Zulage für Ehepartner über 55 Jahrenoder zu mindestens 50% erwerbsunfähig:L x 20%.Witwe/r: Rente von € 153,60 pro Woche,wenn die Person jünger als 66Jahre ist bzw. € 161,70 ab 66 Jahren.Ein Rentenzuschlag von € 7,70 proWoche erhalten alleinstehende Witwenund Witwer ab 66 Jahren.Falls der Unfall innerhalb eines Zeitraumsvon 2 Jahren zum Tode führt:Eine Leistung von ISK 22.616(€ 267) pro Monat für 8 Jahre.Witwe oder Witwer: 50% der Rente.3. Tod• Hinterbliebener Ehegatte405

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