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MISSOC Archiv 2003

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Tabelle XII PflegebedürftigkeitLiechtenstein Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich2. Wartezeit Keine Wartezeit. Keine Wartezeit. Ausnahme: Bei freiwilligVersicherten entsteht der Ansprucherst nach einer Wartezeit voneinem Jahr.Keine Wartezeit. Keine Wartezeit. Geldleistungen:Keine Wartezeit.Sachleistungen:Bei Wohnsitzwechsel in ein anderesBundsland kann es erforderlich sein,eine Mindestdauer des ständigenAufenthalts zu erfüllen, um Anspruchauf stationäre Unterbringung zu erhalten.Sachleistungen1. Häusliche PflegeKrankenversicherung:Ärztlich angeordnete Hauskrankenpflege:Kosten für Grund- und Behandlungspflege.Unfallversicherung:Hilfsmittel zum Ausgleich körperlicherSchädigungen oder Funktionsausfällen(gemäß Liste).Sachleistungen werden gemäß demBedarf der pflegebedürftigen Personvon professionellen Pflegedienstenerbracht.Wert der Leistung: € 45,30 pro Stunde.Häusliche Pflege umfasst die notwendigePflege und sonstige Betreuung,Unterstützung und Beratungfür den Patienten zu Hause inVerbindung mit Krankheit, Genesung,Behinderung, Alter, Tod odereinem psychosozialen Problem. Siebeinhaltet auch die Bereitstellungder Pflegeausstattung für eine Dauervon bis zu 26 Wochen.Dem Bedarf entsprechend werdenpraktische Hilfeleistungen und/oderPflege zu Hause durch häuslicheGemeindehelfer und/oder Krankenschwesternerbracht.Ambulante Dienste:• Heimhilfe• Fachpflegehilfe• Besuchsdienst• Organisierte Nachbarschaftshilfe• Mobile therapeutische Dienste• Familienhilfe• Angehörigenberatung• Verleih von Pflegebehelfen• Wäschepflegedienst• Reinigungsdienst• Reparaturdienst• Fahrtendienst• Persönliche Assistenz626

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